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Neben Pharma-Hilfe: Mit digitalen Mitteln psychische Störungen bewältigen

17.10.2022

Angststörung, Depression, Substanzmissbrauch: Diese Krankheitsbilder zählen zu den häufigsten psychischen Störungen in Deutschland. Knapp 18 Millionen Menschen in Deutschland leiden daran. „Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können einen echten Mehrwert für diese Patientinnen und Patienten schaffen“, sagt Britta Marquardt, Geschäftsfeldleiterin Digitales Leistungsrecht beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V (BPI). „DiGA können die ärztliche Behandlung, vor allem aber die Betroffenen selbst während ihrer Therapie unterstützen.“ 

Hilfe zur Selbsthilfe – Digitale Gesundheitsanwendungen

Die pharmazeutische Industrie setzt sich dafür ein, dass „Apps auf Rezept“ den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. „Mit einer DiGA kann ein Patient beispielsweise Verhaltensübungen absolvieren, Audiosequenzen abhören, Arbeitsblätter bearbeiten, Tagebucheinträge vornehmen, sich selbst mithilfe von Fragebögen einschätzen oder Stimmungen festhalten und anhand wissenschaftlicher Modelle auswerten“, erklärt Britta Marquardt. Einige Anwendungen sind auch interaktiv angelegt. Sie bieten direkte Austauschmöglichkeiten mit Psychotherapeuten – meist per Chat, Telefon oder Video. DiGA kommen bereits bei Angst-, Schlaf- sowie Schmerzstörungen, Depressionen Verhaltensstörungen durch Alkohol sowie Tabak, sozialen Phobien oder auch nicht organischen Schmerzen beim Geschlechtsverkehr zum Einsatz. Welche digitalen Gesundheitsanwendungen auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte offiziell gelistet sind, sehen Sie hier.

Digitale Helfer – DiGA als Begleittherapie

Die digitalen Gesundheitsanwendungen benötigen eine Zulassung als Medizinprodukt. „Das Besondere bei den digitalen Gesundheitsanwendungen in Form von Apps oder webbasierten Anwendungen ist, dass sie ihren medizinischen Nutzen in der Versorgung mit Blick auf die Sicherheit, Leistung, medizinische Qualität sowie die Datenschutzstandards nachweisen müssen. DiGA-Hersteller müssen konkret angeben, welche positiven Versorgungseffekte die Anwendung schafft", erklärt Expertin Britta Marquardt.