Pharma
Infektionsschutz als Gesundheitsziel: Impfen und Resistenzbekämpfung im Vordergrund
Der Infektionsschutz soll nach Auffassung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (<link http: www.bpi.de external-link-new-window externen link in neuem>BPI) im geplanten Präventionsgesetz zum Gesundheitsziel erklärt werden. Dabei sollen vor allem die Verhinderung von Infektionsrisiken, der Kampf gegen Resistenzen und das Impfen als wirkungsvollster Schutz vor Krankheiten in den Präventionsüberlegungen im Mittelpunkt stehen. „Wir brauchen die Verankerung des Präventionsgedankens beispielsweise auch in der frühen Nutzenbewertung. Das beseitigte Infektionsrisiko wird bei einer frühen Nutzenbewertung aber in keiner Weise gewürdigt. Dabei ist es ein gesellschaftlicher Zusatznutzen und gesundheitlicher Zusatznutzen für diejenigen, die sich nicht infizieren. Bei Krankheiten wie zum Beispiel HIV oder Hepatitis C muss dies berücksichtigt werden“, fordert Dr. med. Martin Zentgraf, Vorsitzender des Vorstandes des BPI.
Insbesondere hinsichtlich des Impfens sei die Nichtberücksichtigung im Präventionsgesetz ein fataler Fehler, da Deutschland zunehmend die WHO-Impfziele verfehlt. „Wir müssen im Gesetz gemeinsame Anstrengungen zur Steigerung der Impfbereitschaft verankern. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung konkreter Impfziele im Rahmen einer nationalen Präventionsstrategie und konkrete Umsetzungsschritte, die von einer nationalen Koordinierungsstelle gebündelt werden“ erklärt Dr. med. Klaus Schlüter, Geschäftsführer der Sanofi Pasteur MSD GmbH.
Im Kampf gegen die Resistenzen, könne Deutschland nur dann auch dem Anspruch der WHO gerecht werden, wenn nationalstaatlich keine Hürden aufgebaut würden, so der BPI. „Verfahrensfragen und kleinschrittige gesetzgeberische Maßnahmen im nationalstaatlichen Rahmen dürfen Forschung in diesem Bereich nicht verhindern. Folglich brauche ich für Arzneimittel, die in Bereichen, die für die Prävention von immenser Bedeutung sind, neu auf den Markt kommen, andere Preisanker, als den der generischen Produkte, die bereits lange auf dem Markt sind“, so Zentgraf.
Eine der vorrangigen Forderungen des BPI in Bezug auf die Einführung eines Präventionsgesetzes ist deshalb, dass die Verbesserung des Infektionsschutzes zum Gesundheitsziel erklärt würde. Um das zu erreichen, bedürfe es der Anerkennung der Prävention von Infektionskrankheiten als Nutzenkategorie bei der Bewertung von neuen Wirkstoffen. Erstattungstechnische Regelungen, die es ermöglichen Arzneimittel in Segmenten zu entwickeln und entweder von Gesundheitsziele.de oder der WHO als vorrangig angesehen werden, wie etwa Antibiotikaresistenzen, seien ebenfalls notwendig. Zudem brauche es klare Impfziele und eine koordinierte Impfstrategie, so der BPI.
Weitere Informationen unter <link http: www.bpi.de external-link-new-window externen link in neuem>www.bpi.de