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Digital und nachhaltig: Die Packungsbeilage für Arzneimittel neu gedacht

14.02.2024

Die Packungsbeilage eines Medikaments ist ein wichtiges Dokument für den Patienten. Sie enthält Informationen über das Arzneimittels: Wie ist das Medikament einzunehmen? Welche Neben- oder Wechselwirkungen können auftreten? Wer ist Ansprechpartner ... und und und. Bisher ist der gefaltete Zettel zwar auch online auf den Webseiten der pharmazeutischen Unternehmen  und auf den entsprechenden Portalen von Behörden und weiteren Anbietern abrufbar - aber noch ist er alternativlos. 

Denn: Noch ist die elektronische Packungsbeilage nach aktueller Gesetzeslage nur zusätzlich zur Papiervariante erlaubt. 

Was spricht eigentlich gegen eine digitale Packungsbeilage für Arzneimittel? 

Oder einfacher: Was spricht dafür? Digital statt Papier, das wäre ...
- immer aktuell
- jederzeit verfügbar
- in mehreren Sprachen vorhanden 
- auch ohne Brille oder Lupe lesbar, weil die Schriftgröße einstellbar ist

"Nebenbei": Digitale Packungsbeilagen sind nachhaltiger. Denn ihr Treibhausgas-Fußabdruck ist über 90 Prozent geringer im Vergleich zum Papierausdruck. 

Mehr dazu hat der Bundesverband Pharmazeutische Industrie zusammengestellt: https://www.bpi.de/alle-themen/packungsbeilage