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FCI: Förderbetrag für Schulen der Sekundarstufe I erhöht

19.04.2023

Alle Schulen haben die Möglichkeit, Fördergelder beim Fonds der Chemischen Industrie (FCI) zu beantragen. Um die Belange des experimentellen Chemieunterrichts in den Klassen 5 bis 10 zu stärken, gibt es ab sofort eigene Antragsdokumente für die „Unterrichtsförderung für Schulen der Sekundarstufe I“.

Hier die wichtigsten Veränderungen gegenüber der bisherigen Unterrichtsförderung für diese Schulformen:

  • Für die Sekundarstufe I Schulen gibt es ein eigenes Merkblatt Fonds-eDokument (vci.de) und ein angepasstes Antragsformular Fonds-eDokument (vci.de)
  • Der maximal mögliche Förderbetrag pro Förderung für Sekundarstufe I Schulen hat sich geändert:
    • Die Schulen können als maximalen Unterrichtsförderbetrag 2.000 Euro erhalten.
    • Der maximale Förderbetrag für eine zusätzliche Förderung, der sog. Höherförderung, liegt bei 2.000 Euro.

Die Unterrichtsförderung für Gymnasien, Oberstufenschulen oder Gesamtschulen mit Oberstufe bleibt bei den Vergaberichtlinien unverändert. Sie ist umbenannt worden in „Unterrichtsförderung für weiterführende Schulformen mit gymnasialer OberstufeSchulen mit gymnasialer Oberstufe | FCI (vci.de).

Die Förderangebote für die beruflichen Schulen Berufsbildende Schulen | FCI (vci.de) und Grundschulen Grundschulen | FCI (vci.de) bleiben unverändert.

Auf unserer Homepage Unterrichtsförderung | FCI (vci.de) finden Sie die entsprechenden Dokumente.