VCI | Umwelt und Sicherheit
REACH@Baden-Württemberg - Gemeinsam stark
Für die europäische Chemiepolitik bedeutet der 7. Juni 2007 eine Zäsur: Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung wurde die sichere Verwendung der in Verkehr gebrachten Chemikalien erstmals europaweit geregelt. Seitdem wurden die europäischen Regelungen ständig angepasst und verändert. Aktuell steht die große Diskussion um PFAS und die Revision der REACH-Verordnung im Fokus. Die gesamte industrielle Wertschöpfungskette ist von den Regelungen betroffen. Um vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der REACH-Verordnung zu unterstützen, wurde mit REACH@Baden-Württemberg ein Netzwerk aus Behörden und Verbänden gegründet, das bis heute auch die Politik mitgestaltet.
Seit dem Start der REACH-Verordnung gibt es im Land eine Plattform, auf der sich Behörden, Verbände und vor allen Dingen Unternehmen über die Ausgestaltung der REACH-Verordnung austauschen: REACH@Baden-Württemberg. Das regionale Netzwerk unterstützt dabei badenwürttembergische Unternehmen aller Branchen mit Informationsveranstaltungen und einem reichhaltigen Internetangebot bei der Umsetzung von REACH in der betrieblichen Praxis. Damit wird ihnen auch ein Teil der bürokratischen Last genommen.
An einem Strang: Politik, Behörden und Industrie
REACH@Baden-Württemberg profitiert vor allem vom großen Fachwissen und der Praxiserfahrung von Behördenvertretern und des VCI BW. Ein weiterer Erfolgsfaktor der Netzwerkarbeit ist, dass sowohl die Standpunkte der betroffenen Unternehmen und Verbände als auch die Behördensicht mit einfließen. Denn im Netzwerk wird gemeinschaftlich an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten sowie der Mitgestaltung der zukünftigen Chemikalienpolitik von REACH, PFAS und weiteren Themen zwischen Politik, Behörden und Industrie gearbeitet.
Aktuell und relevant
Der hohe Stellenwert des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg zeigte sich einmal mehr bei der jüngsten Netzwerkveranstaltung Anfang Juni in Karlsruhe. Ein Abgesandter der Europäischen Kommission kam persönlich, um aus erster Hand über den aktuellen Stand in Brüssel zu berichten: Otto Linher ist Senior-Experte bei der Europäischen Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, REACH-Einheit. Er befasst sich mit der Umsetzung der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und insbesondere mit der geplanten Überarbeitung der REACH-Verordnung.
Zudem wurde das Thema PFAS intensiv erläutert. Dr. Christian Kühne, Geschäftsführer des THINKTANKs Industrielle Ressourcenstrategie, stellte die aktuelle Studie zur KI-gestützten Suche nach PFAS-Alternativen vor. Am Nachmittag wurde die aktuelle CLP-Revision dargestellt sowie das Zukunftsthema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ beleuchtet.
REACH@Baden-Württemberg: die Netzwerkpartner
• Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
• Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)
• Verband der chemischen Industrie e. V. Baden-Württemberg (VCI BW)
• Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag (BWIHK)
• Unternehmer Baden-Württemberg (UBW)
• Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT)
Federführend bei REACH@Baden-Württemberg ist die LUBW. Sie bildet gewissermaßen die Geschäftsstelle des Netzwerks, moderiert die mehrmals im Jahr stattfindenden Arbeitssitzungen, übernimmt die organisatorische Durchführung der Informationsveranstaltungen und bei größeren Projekten deren Koordination. Das Umweltministerium vertritt das Land BW im Netzwerk und bringt sich durch politische aktuelle Themen und Informationen aus den Gremien – auch aus dem Vollzug – ein.
REACH: zum Schutz von Mensch und Umwelt
Hinter dem Kürzel REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) verbirgt sich die europäische Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 über Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen als solchen oder in Gemischen.
Ihr Ziel: Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering bleiben. Sie trat am 1.6.2007 in Kraft. Die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können. So wurde unter anderem eine der weltweit größten Datenbanken über Eigenschaften von Chemikalien geschaffen. REACH ist nicht nur eines der modernsten und zugleich auch strengsten Chemikaliengesetze, es ist auch ein sehr detailliertes Regelwerk.
REACH: Wer regelt was?
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist die zentrale Europäische Behörde, die für REACH zuständig ist. Sie besteht aus mehreren Ausschüssen und nimmt die Registrierungsunterlagen entgegen.
Die Europäische Kommission entscheidet über Verbote oder Beschränkungen bestimmter gefährlicher Stoffe und erteilt Zulassungen für bestimmte Verwendungen besonders gefährlicher Stoffe.
Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt und berät die Hersteller, Importeure und gewerblichen Verwender über ihre Pflichten nach der REACH-Verordnung.
Die Bewertungsstellen sind im Umweltbundesamt, im Bundesinstitut für Risikobewertung sowie in der BAuA angesiedelt und unterstützen die Bundesstelle für Chemikalien.
Fachveranstaltungen
Die mehrmals im Jahr stattfindenden Fachveranstaltungen bedeuten für die von REACH betroffenen Unternehmen eine große Hilfestellung. Der Austausch zwischen Behördenvertretern und Unternehmensvertretern steht dabei im Mittelpunkt. Zum Erfolg der Informationsveranstaltungen tragen die wertvollen Kontakte der Netzwerkpartner zu hochkarätigen Referentinnen und Referenten bei.
Informationen zu zurückliegenden und zukünftigen Veranstaltungen sowie grundlegendes Basiswissen zur REACH- und CLP-Verordnung finden Sie hier: www.reach.baden-wuerttemberg.de
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