VCI
Europäische Chemikalienverordnung: Nach dem Meilenstein geht die REACH-Arbeit weiter
Die Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung REACH ist zwar noch lange nicht abgeschlossen, aber schon auf einem guten Weg. So lautet das vorläufige Fazit des Verbands der Chemischen Industrie (VCI). Bis zum 31. Mai 2018 läuft die letzte von insgesamt drei Übergangsfristen für die Registrierung von Chemikalien in Europa. Hersteller und Importeure müssen bis dahin für jeden Stoff im Mengenband von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr ein Dossier über Herstellung, Verwendung und Sicherheit bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki einreichen. Bislang liegen der ECHA mehr als 80.000 Registrierungen für über 20.000 Stoffe aus der gesamten EU vor.
Gerd Romanowski, Geschäftsführer für Wissenschaft, Technik und Umwelt im VCI, betont: „Unsere Mitgliedsunternehmen haben alles getan, um die komplexen und aufwändigen Vorgaben korrekt und fristgemäß zu erfüllen. Klar sein muss aber jetzt, dass der Umsetzungsaufwand für Behörden und Unternehmen auch nach der letzten Registrierungsfrist hoch bleibt – auch wenn sich die Arbeitsschwerpunkte verschieben. Das sollten die Unternehmen bei ihrer Ressourcenplanung für die kommenden Jahre unbedingt berücksichtigen.“ Die Überprüfung der REACH-Umsetzung durch die Europäische Kommission im März 2018 hatte ergeben, dass die Chemikalienverordnung zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten gut funktioniert. Die Kommission hält REACH in der vorliegenden Fassung weiterhin für geeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen.
Auf Unternehmensseite sind durch die REACH-Umsetzung hohe Kosten und großer Personalaufwand entstanden. „Ob die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der chemisch-pharmazeutischen Industrie durch REACH beeinträchtigt wird, kann frühestens in einigen Jahren bewertet werden“, so Romanowski. Aus Sicht des VCI sind Vereinfachungen ohne Änderung der REACH-Verordnung möglich und notwendig. Dies betrifft zum Beispiel das Zulassungsverfahren. „Schon jetzt werden immer mehr wichtige Stoffe wie Lösemittel und Katalysatoren als Kandidaten für das Zulassungsverfahren identifiziert“, erläutert Romanowski. „Eine Zulassungspflicht beeinträchtigt die Planungssicherheit für die Betriebe und verursacht höhere Kosten. Beides führt zu Wettbewerbsnachteilen für in der EU hergestellte Produkte. Das Verfahren sollte deshalb nur angewendet werden, wenn die sichere Handhabung eines Stoffs nicht auch anders erreicht werden kann.“
Weitere Informationen unter www.vci.de