VCI

Die europäische Chemikalienverordnung regional: Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg

17.12.2019

Die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals ‚Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien') ist für die Unternehmen der Branche die entscheidende Gesetzgebung, wenn es die Verwendung ihrer ureigenen Materialien und Stoffe geht. Seit vielen Jahren gibt es dazu im Land eine Plattform, auf der sich Behörden, Verbände und vor allen Dingen Unternehmen über die Details der Ausgestaltung austauschen: REACH@Baden-Württemberg. Federführend dabei ist die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und dort die Leiterin des Referates 35, Dagmar Berberich. Sie erläutert im Interview die Hintergründe, Geschichte und Ziele des Netzwerkes.

Wer oder was ist REACH@Baden-Württemberg?
REACH@Baden-Württemberg ist ein Netzwerk aus Behörden und Verbänden, das sich die Unterstützung vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der REACH-Verordnung zum Ziel gesetzt hat. Dies geschieht mit einem reichhaltigen Informationsangebot im Internet (https://www.reach.baden-wuerttemberg.de), Informationsmaterialien wie Flyern und insbesondere mit Veranstaltungen zu Fachthemen aus dem Bereich REACH und den angrenzenden Rechtsgebieten. Von Behördenseite sind das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) und die LUBW beteiligt, auf der Seite der Verbände sind neben dem Verband der Chemischen Industrie Baden-Württemberg noch der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK), der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie (LVI) und der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) dabei.

Wie kommt es zu diesem doch sehr engen Austausch?
Bereits 2004, zwei Jahre vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung, wurde von UM, LUBW, VCI und BWIHK ein gemeinsames Projekt durchgeführt, um die Auswirkungen der damals noch im Entwurf befindlichen REACH-Verordnung auf die KMU in Baden-Württemberg zu ermitteln. Die Ergebnisse des Projektes wurden in Brüssel vorgetragen, um dort dafür zu sensibilisieren, dass die geplanten Regelungen gerade für KMU eine überproportional große Belastung bedeuten würden. Ein weiteres Ergebnis des Projektes war im Jahr 2006 die Gründung des Netzwerkes zusammen mit den weiteren Partnern LVI und BWHT.

Welche Rolle spielen die LUBW und das UM dabei?
Die LUBW bildet gewissermaßen die Geschäftsstelle des Netzwerks. Sie moderiert die mehrmals im Jahr stattfindenden Arbeitssitzungen, übernimmt die organisatorische  Durchführung der  Informationsveranstaltungen und pflegt die Internetseiten. Wenn größere Projekte anstehen, wie zuletzt die Erarbeitung eines Informationsportals zu SVHC in Erzeugnissen („besonders besorgniserregenden Stoffen“), übernimmt die LUBW die Koordination und organisatorische Projektleitung. Das Umweltministerium vertritt das Land BW im Netzwerk und bringt sich durch politische aktuelle Themen und Informationen aus den Gremien – auch aus dem Vollzug – ins Netzwerk ein, u.a. bei der Themengestaltung, Referentensuche und durch Vorträge bei den Informationsveranstaltungen, sowie durch entsprechende Informationen in den Arbeitssitzungen des Netzwerks.   

Wo kommt der VCI Baden-Württemberg ins Spiel?
Für die Arbeit des Netzwerkes ist es unerlässlich, nicht nur die Behördensicht, sondern auch den Standpunkt der betroffenen Unternehmen und der Verbände zu kennen und einzubeziehen. Natürlich profitiert das Netzwerk auch sehr von dem großen Fachwissen und der Praxiserfahrung des VCI. Für die Planung der Informationsveranstaltungen sind die Kontakte der Netzwerkpartner zu hochkarätigen Referentinnen und Referenten hilfreich.

Wer profitiert davon - und wie?
Wir bekommen immer wieder die Rückmeldung, dass das Informationsangebot des Netzwerkes REACH@BW und besonders die Fachveranstaltungen für die von REACH betroffenen Unternehmen eine große Hilfestellung sind. Aber auch die Vollzugsbehörden profitieren, denn gut informierte Unternehmen können sich regelkonform verhalten.

Was macht REACH@Baden-Württemberg im kommenden Jahr?
Die Netzwerkpartner nehmen die Themenauswahl und die Konzeption der Informationsveranstaltungen gemeinsam vor. In 2020 sind wieder zwei große Informationsveranstaltungen in Karlsruhe am 7. Mai und am 13. Oktober 2020 zu REACH und angrenzenden Rechtsgebieten geplant. Außerdem findet am 11. Februar 2020 wieder unsere Veranstaltung „Grundlagenwissen REACH und CLP“ in Stuttgart statt, die wir seit vielen Jahren für Einsteiger in das Thema anbieten. Natürlich wird auch das Online-Angebot weiter gepflegt und erweitert. Wir denken gemeinsam darüber nach, wie wir weitere von REACH betroffene Zielgruppen erreichen können. Es gibt ja noch immer Branchen, in denen sich viele – insbesondere kleine und mittlere - Betriebe ihrer REACH-Pflichten gar nicht bewusst sind.

Mehr zum Netzwerk auf der Internet-Seite von REACH@Baden-Württemberg