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CBAM: Wie Grenzausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz Bürokratie schaffen
Seit dem 1.10.2023 gelten EU-weit Grenzausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz. Zusammengefasst sollen der “Carbon Border Adjustment Mechanism”, abgekürzt CBAM, das Emissionshandelssystem ergänzen. Das Ziel ist, Importprodukte mit denselben Emissionspreisen zu belasten wie sie für in der EU hergestellte Produkte gelten. Den Auftakt bilden ab sofort Berichtspflichten - die noch mehr bürokratische Dokumentationspflichten für Unternehmen bringen.
Die Idee auf Seiten der EU ist, mit CBAM die Abwanderung von Unternehmen ins EU-Ausland zu verhindern: Die Wettbewerbsbedingungen gegenüber Konkurrenten aus Nicht-EU-Ländern sollen durch die Ausgleichsmaßnahmen egalisiert werden.
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht CBAM kritisch - auch, da die Umsetzungsverordnung erst Mitte August veröffentlich wurde. Zudem ist der bürokratische Aufwand immens: VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup verweist darauf, dass Importeure und Verwender von Importprodukten sich aktuell durch hunderte Seiten Gesetzestext und Leitlinien kämpfen, ihre Betroffenheit feststellen und gegebenenfalls Geschäftspartnern die neuen Regeln erklären müssen. Große Entrup: “In der deutschen Chemie bestehen große Zweifel bezüglich CBAM. Bevor das Instrument voll greift, müssen die Umsetzbarkeit, die damit verbundenen Lasten, die Wirkung auf Wertschöpfungsketten im In- und Ausland und die WTO-Konformität sorgfältigst beobachtet werden. ”