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75 Jahre Grundgesetz: Die Koalitionsfreiheit ist ein Motor der Wirtschaftsentwicklung
Die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände gratulieren - und mahnen
Am 23. Mai 2024 feiert die Bundesrepublik Deutschland den 75. Geburtstag des Grundgesetzes. Diese Verfassung unseres Landes ist auch eines: Eine Grundlage für die beispiellose wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Für die Verbände der Wirtschaft, besonders die Arbeitgeberverbände, spielt dabei der Artikel 9 Absatz 3, eine zentrale Rolle: Er garantiert die Koalitionsfreiheit.
Die Koalitionsfreiheit ermöglicht es Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen, um ihre Interessen in Tarifverhandlungen zu vertreten. Das geschieht damit ausdrücklich ohne Einmischung des Staates - die Koalitionsfreiheit ist ein entscheidendes wirtschaftliches Freiheitsrecht im Grundgesetz.
Die positiven Auswirkungen der Koalitionsfreiheit auf die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands sind unbestritten: Tarifverträge kommen im fairen Interessenausgleich in freien Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zustande.
Daraus entstanden ist die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerorganisationen - bestes Beispiel ist die Chemie- und Pharmaindustrie.
Zwar ist im Artikel 9, Absatz 3 auch das Recht auf Streiks implizit enthalten: Die Tarifautonomie erlaubt das und muss das erlauben. Aber auch in einer Branche ohne Streik (mehr als fünfzig Jahr ist der jüngste Streik her) wird sie gelebt.
Die Koalitionsfreiheit ist ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Daher ist es wichtig, genau das auch in Zukunft zu bewahren und zu stärken. Denn sie ist in mancherlei Hinsicht unter Beschuss: Die Exekutive ist versucht, manches Mal in die Tarifautonomie hineinzuregieren.
Das darf nicht hingenommen werden - und daran zu erinnern, ist auch dieser Geburtstag ein guter Anlass.