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BPI zur AMNOG-Zwischenbilanz: Viele Innovationen bekommen aus formalen Gründen keinen Zusatznutzen zugesprochen

03.02.2017

Der Bundesvervand der Pharmazeutischen Industrie erklärt die Aussage der Gesetzlichen Krankenversicherungen, dass jedes dritte neue Medikament keinen zusätzlichen Nutzen für Patienten habe, für irreführend und falsch. Der GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) hatte dies mit Bezug auf die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) kürzlich behauptet. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp: „Bei mehr als 70 Prozent der Patientengruppen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen als nicht belegt sieht, ist er aus rein formalen Gründen zu seinem Urteil gekommen. Über den therapeutischen Stellenwert des Medikaments für einen einzelnen Patienten sagt diese Beurteilung nichts aus“. So sei kürzlich einem nach Expertenaussage vielversprechenden neuen Mittel gegen Lungenkrebs der Zusatznutzen aus rein formalen Gründen abgesprochen worden. Bei der Feststellung des Zusatznutzens sollte es immer um das Patientenwohl und nicht um die reine Kostenstreuung gehen, mahnt der Verband.

Ärzte sollen zukünftig in Form eines zentralen Softwaresystems über den Zusatznutzen der AMNOG-Präparate informiert werden. „Ein solches Arztinformationssystem lehnen wir ab. Es wäre das Ende der ärztlichen Therapiefreiheit und der Einstieg in ein kassengelenktes Arztsteuerungssystem", so Fahrenkamp. Vielmehr brauche es einen integrierten und transparenten Ansatz, der den Arzt in seiner Entscheidungsfindung unterstützt. Therapierelevante Hinweise der pharmazeutischen Hersteller seien hier wichtig, weil allein die vorgenommene Nutzenbewertung dem Arzt keine hinreichende Aussagekraft bietet. 

 

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