Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg e. V.

Aufgaben und Ziele

  • Wir schließen für unsere Mitgliedsunternehmen regionale Entgelttarifverträge ab - die der individuellen Situation einzelner Unternehmen flexibel angepasst werden können.
  • Bei Tarifverträgen auf Bundesebene achten wir darauf, dass die Vorstellungen der baden-württembergischen Unternehmen berücksichtigt werden.
  • Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen in Fragen der Mitbestimmung, der Betriebsverfassung und des Arbeitsrechts - und vertreten sie gerichtlich auf allen Ebenen.
  • Mit Seminaren und Informationsveranstaltungen sowie unterschiedlichsten Arbeitshilfen vermitteln wir unseren Mitgliedern aktuelle Entwicklungen im Tarif- und Sozialrecht sowie der Personalpolitik.
  • Gegenüber der Politik, Medien und der Wirtschaft kommunizieren wir die sozialpolitischen Anliegen unserer Unternehmen - ein Beispiel ist die Nachwuchssicherung durch eine umfassende Ausbildung.

Tarif- und Sozialpolitik

Der agvChemie setzt sich als Tarifpartei engagiert für Chemiestandort und Beschäftigung ein. Im Vordergrund stehen wettbewerbs- und zukunftsfähige Chemie-Unternehmen im Land.

Vorsitzender

   Patrick Krauth
   Dr. Schwabe Holding GmbH, Karlsruhe

Mitgliedsunternehmen

  • 269 Unternehmen
  • 78 400 Beschäftigte
  • ca. 31,5 Mrd. Euro Jahresumsatz 2024

Stand 31.12.2024

Neuigkeiten und Nachrichten

Zur Verstärkung unserer Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes Chemie Baden-Württemberg e. V. suchen wir einen Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) für Arbeitsrecht (m/w/d).
Die Sozialpartner IGBCE und BAVC investieren in die Fachkräftesicherung der Chemie- und Pharmabranche, indem sie den regionalen Fachkräfteradar fördern.
Der Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg e.V. (agvChemie) hat das Lackunternehmen Bruchsaler Farbenfabrik GmbH & Co. KG für seine 75-jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet.
Aus Sicht der Chemiearbeitgeber in Baden-Württemberg ist die 4-Tage-Woche kein Modell für die Fläche. Weder in Form der bezahlten Arbeitszeitverkürzung noch als reines Verteilungsmodell.
Die Vorsitzenden der Verbände agvChemie und VCI Baden-Württemberg fordern unisono eine aktive Wirtschaftspolitik. Stuttgart, Berlin und Brüssel müssen die Realitäten anerkennen und Rahmenbedingungen schaffen, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen - schreiben sie im Kommentar für unser Mitgliedermagazin "komprimiert".
Die Arbeitgeber brauchen einen praxisgerechten gesetzlichen Rahmen, um Arbeitsverhältnisse auch über den Renteneintritt hinaus rechtssicher und flexibel zu ermöglichen. Dazu müssen Beschäftigungshemmnisse im Recht der befristeten Arbeitsverträge für diese Gruppe von Beschäftigten beseitigt werden.
Arbeitgeber müssen durch echten Bürokratieabbau spürbar entlastet werden. Einer Umfrage des IfM Bonn1 aus 2023 zufolge planen 58 % der befragten Unternehmen zukünftig auf Investitionen in Deutschland zu verzichten. 18 % von ihnen erwägen aufgrund der Bürokratie verstärkt ins Ausland zu investieren. Ähnliche Tendenzen sind auch bei den Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Branche in Baden-Württemberg zu erkennen.
Aus Sicht der Chemiearbeitgeber gibt es keinen Änderungsbedarf an der bestehenden EU-Richtlinie für Europäische Betriebsräte (EBR). Auf Grundlage der aktuellen Regelungen gibt es bereits eine Vielzahl gut funktionierender EBR-Gremien, mit denen sich eine konstruktive Zusammenarbeit etabliert hat. Der Entwurf des Europäischen Parlaments sieht unter anderem eine Ausdehnung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung vor. Zukünftig soll demnach eine Beteiligungspflicht für Arbeitgeber schon bestehen, wenn eine bloß mittelbare Betroffenheit mehrerer Betriebe in mindestens zwei Mitgliedsstaaten vorliegt. Wie weit der Begriff der „mittelbaren Betroffenheit“ zu verstehen ist, müsste wohl erst durch die Rechtsprechung konkretisiert werden. Die damit einhergehende Rechtsunsicherheit ist weder interessengerecht noch praktikabel.
Eine zentrale Forderung der Arbeitgeber ist die Beschäftigung von Personen im Rentenalter durch einfache, gerechte und dem Äquivalenzprinzip entsprechende Beitragsregeln zu gestalten. Wenn keine Ansprüche erworben werden, dann sollten auch keine Beiträge fließen.
Mobiles Arbeiten ist heute aus vielen Bürotätigkeiten kaum noch wegzudenken. Die Arbeitsform ermöglicht sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein höheres Maß an Flexibilität.