Tarifpolitik | agvChemie
Familienstartzeit: Keine weitere Belastung der Arbeitgeber!
Der bürokratische Aufwand, die zusätzlichen Kosten und wenig Nutzen für Mitarbeiter und Unternehmen sprechen gegen dieses Wunschprojekt der Regierungskoalition
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine sogenannte „Familienstartzeit“ vereinbart. Im April hat sie den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, derzeit wird er mit anderen Ministerien abgestimmt. Der Inhalt: Nach der Geburt eines Kindes sollen die Partner einer neuen Mutter für zwei Wochen bezahlt frei bekommen. Das soll komplett zu Lasten der Arbeitgeber gehen: Die schon bisher von den Arbeitgebern finanzierte Mutterschutzumlage soll dafür erhöht werden.
Zwei Punkte sprechen aus Sicht auch der Chemie-Arbeitgeber gegen die geplante Umsetzung dieser Idee: Erstens ist im europäischen Vergleich bereits jetzt die deutsche Regelung der Elternzeit großzügig – und zudem geht sie über die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hinaus. Schon jetzt kann das Elterngeld – und damit die Freistellung – sehr flexibel aufgeteilt werden. Und das geht für Väter oder Co-Mütter auch heute schon für die ersten zwei Wochen nach der Geburt.
Der zweite Punkt: Für diese Idee die als „Versicherung“ der Arbeitgeber gedachte Mutterschutzumlage zu nutzen und zu erhöhen, ist völlig systemwidrig. Diese Umlage soll die Kosten des Mutterschutzes, etwa durch Freistellungen während der Schwangerschaft, teilweise ausgleichen. Sie ist nicht dazu da, der Partnerin oder dem Partner einer Mutter die gemeinsame Fürsorge zu erleichtern. Wenn das gesellschaftlich gewünscht ist, muss das aus Steuergeldern finanziert werden.
Die Unternehmen in Deutschland haben im europäischen Vergleich mit die höchsten Arbeitskosten. Hier noch etwas draufzusatteln, passt nicht in die Zeit – und verringert weiter die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrieproduktion.
Mehr dazu auch bei arbeitgeber.de – der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände.