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BAVC: Tarifverträge und Tarifbindung sind unverzichtbar / Sozialpartner müssen Arbeitsmarkt gemeinsam gestalten

27.01.2017

Der <link http: www.bavc.de _blank external-link-new-window external link in new>Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) sieht die zunehmende staatliche Regulierung des Arbeitsmarktes mit Besorgnis. Nur die autonome Gestaltung der Arbeitswelt durch die Beteiligten selbst führt zu einer nachhaltigen und sozialen Marktwirtschaft, so der Verband. Wichtige Zukunftsthemen wie Demografie und Digitalisierung können besser gelöst werden, wenn Arbeitgeber und Sozialpartner sachnahe Vereinbarungen zum Wohl der Unternehmen und Beschäftigten treffen. Wenn überhaupt gesetzliche Regelungen im Bereich der Arbeitswelt getroffen werden, sollten sie weitreichenden Öffnungsklauseln für Tarifverträge verbunden sein. Vereinbaren die Parteien dann eine abweichende Regelung, kann der Gesetzgeber davon ausgehen, dass ein akzeptabler Interessenausgleich gefunden ist.

Mit der Gestaltung von Öffnungsklauseln lasse sich auch die Tarifbindung fördern, betont der BAVC. So werde ein Anreiz gesetzt, in dem die vom Gesetz abweichende tarifliche Regelung ausschließlich von tarifgebundenen Unternehmen genutzt werden kann. Nicht tarifgebundenen Unternehmen ein »cherry picking« zu gestatten, wirke sich kontraproduktiv aus. Unternehmen, die das gesamte Tarifwerk der Branche (Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub etc.) ignorieren, sollte es nicht ermöglicht werden, nur den Tarifvertrag anzuwenden der eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung gestattet, fordert der BAVC. 

Die von BAVC-Präsidentin Margret Suckale und dem IG BCE-Vorsitzenden Michael Vassiliadis unterzeichnete »Mainzer Erklärung zur Stärkung der Tarifbindung« gibt es unter <link https: www.bavc.de bavc mediendb.nsf gfx _blank external-link-new-window external link in new>www.bavc.de.