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Arbeitszeiterfassung: Das Schlimmste noch verhindern

Gemeinsam auf die Politik einwirken - gegen Bürokratie und für Vertrauensarbeitszeit

17.07.2023

Es liegt bisher nur ein Referentenentwurf vor: Das Arbeitszeitgesetz soll geändert werden. Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt etwas vorgelegt, was so nicht zeitgemäß ist und weder Arbeitgebern noch Arbeitnehmern wirklich Vorteile bringt:

  • Die Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten soll ausgeweitet werden
  • Die Arbeitnehmer müssen Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit erfassen
  • Mögliche Verstöße müssen dem Arbeitgeber schnell bekannt werden – aber er soll nicht aktiv kontrollieren
  • Tarifgebundene Unternehmen dürfen tarifliche Öffnungsklauseln nutzen

Bis auf den letzten Punkt alles Rückschritte: Bewährte flexible Arbeitszeitmodelle und die Vertrauensarbeitszeit wären am Ende. Die in der EU ausdrücklich vorgesehenen Spielräume zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit werden nicht genutzt.

Der agvChemie tritt gemeinsam mit BAVC und branchenübergreifend mit der BDA in Berlin sowie bei regionalen Fachpolitikern massiv auf. Unsere Ziele: Die Aufzeichnungspflicht ab der ersten Arbeitsminute nicht Wirklichkeit werden zu lassen und Vertrauensarbeitszeit-Modelle zu erhalten.