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agvChemie Standpunkt: Mobiles Arbeiten - Flexibilität erhalten!
Mobiles Arbeiten ist heute aus vielen Bürotätigkeiten kaum noch wegzudenken. Die Arbeitsform ermöglicht sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein höheres Maß an Flexibilität.
Von Teilen der Politik wird gefordert, mobile Arbeit und Telearbeit (de facto) gleichzustellen - insbesondere in den Bereichen des Gesundheitsschutzes und etwaiger Ausstattungs- sowie Kostentragungspflichten.
Das entspricht weder den Interessen der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer. Mobiles Arbeiten erlaubt es den Beschäftigten im Rahmen der betrieblich und individualrechtlich getroffenen Regelungen, ihre Arbeitsleistung auch außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers zu erbringen. Eine Einschränkung hinsichtlich des Ortes der Erbringung der Arbeitsleistung gibt es – im Gegensatz zur Telearbeit – regelmäßig nicht. Es ist auch realitätsfern, als Arbeitgeber für jeden erdenklichen Arbeitsplatz jeweils Gefährdungsbeurteilungen oder Sicherheitsunterweisungen durchzuführen und die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen. Dies wird ebenfalls von den Beschäftigten nicht erwünscht sein.
Dem Arbeitgeber Kostentragungspflichten für anfallende Aufwendungen (z.B. Strom- und Heizkosten) aufzuerlegen, lehnen wir ab. Häufig erfolgt das mobile Arbeiten auf Wunsch der Beschäftigten und nicht des Arbeitgebers. Eine zusätzliche Kostenbelastung würde diese Arbeitsform für Arbeitgeber unattraktiver machen und zu einem Rückgang der mobilen Arbeit führen.
Aktuell gestalten die Sozial- und Betriebspartner sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Modalitäten der mobilen Arbeit erfolgreich und interessengerecht miteinander aus. Die Chemiearbeitgeber in Baden-Württemberg sehen daher keinen Bedarf für weitergehende Regulierung der gut funktionierenden mobilen Arbeit durch den Bundes- oder EU-Gesetzgeber.
Wünschenswert wäre hingegen eine Vereinfachung der aktuellen Rechtslage, um z.B. grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten mit geringerem Aufwand und rechtssicher zu ermöglichen.
Hintergrund
Mobiles Arbeiten hat seit der Corona-Pandemie enorm an Relevanz gewonnen. Mobiles Arbeiten ist keine Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Immer neue politische Initiativen (z.B. EU Telework-RL) tendieren jedoch zu einer Regulierung des mobilen Arbeitens, die eine de facto Gleichstellung der beiden Arbeitsformen vorsehen würde.