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agvChemie Standpunkt: Erprobungsphasen bei Job-to-Job-Wechsel rechtssicher gestalten

31.10.2024

Unternehmen, die von Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen betroffen sind, müssen oftmals Personal abbauen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist eine Weiterbeschäftigung von erfahrenen und fähigen Arbeitnehmern in einem anderen Unternehmen der gleichen Branche für alle Beteiligten vorteilhaft.

Damit können Arbeitnehmer von einem Job beim aktuellen Unternehmen in einen Job bei einem neuen Unternehmen vermittelt werden. Job-to-Job-Wechsel sind eine hervorragende Möglichkeit, Fachkräfte in der eigenen Branche zu halten, und garantieren Arbeitnehmern eine lückenlose Anschlussbeschäftigung.

In der Praxis besteht bei solchen Konstellationen ein erhöhter Bedarf, sogenannte Erprobungsphasen im neuen Unternehmen zu ermöglichen. Durch eine solche Erprobungsphase lernt der potenzielle neue Mitarbeiter das ggf. aufnehmende Unternehmen und seine neue Tätigkeit kennen. Auch das aufnehmende Unternehmen kann sich ein umfassendes Bild von den Fertigkeiten und Kenntnissen des potenziellen neuen Mitarbeiters machen.

Praxisgerechte und rechtssichere Rahmen-bedingungen sind dabei unerlässlich. Es könnte hierzu eine zeitliche Begrenzung für die Erprobungsphase (zum Beispiel ein Zeitraum von bis zu sechs Wochen) festgelegt und an eine gewisse Betriebszugehörigkeit geknüpft werden. Beschränkungen, dass z.B. nur Unternehmen, die vom Strukturwandel betroffen sind, diese Erprobungsphase nutzen können, müssen unterbleiben, da Umstrukturierungen und Betriebsschließungen auch aus anderen Gründen erfolgen können.

Die finanzielle Absicherung der Beschäftigten während einer Erprobungsphase sollte durch das Unternehmen erfolgen, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt wird.

Der Gesetzgeber auf Bundesebene muss tätig werden. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig, damit abgebende und aufnehmende Unternehmen rechtssicher Erprobungsphasen nutzen können.

Hintergrund

Der Aufbau einer digitalen Talent Sharing Plattform wurde in der Tarifrunde 2024 von den Chemie-Sozialpartnern vereinbart. Über die Plattform können Unternehmen Fachkräfte, die sie nicht weiterbeschäftigen können, anderen Unternehmen in der Branche empfehlen.
Der „Fachkräfteradar Chemie“ ergänzt die regionalen Arbeitsmarktdrehscheiben, die im Rahmen der Qualifizierungsverbünde Baden-Württemberg Personal abgebende und aufnehmende Unternehmen zusammenführt.