agvChemie Standpunkte. Themen und Positionen.

Dazu stehen wir: Die agvChemie Standpunkte sind Standortbestimmung und Forderung zugleich. Wir melden uns zu Wort, wenn die Interessen unserer Mitgliedsunternehmen - der Chemie- und Pharmaarbeitgeber in Baden-Württemberg - betroffen sind. Denn für sie setzen wir uns ein.

Lobbying in sozial- und tarifpolitischen Angelegenheiten ist für uns beim agvChemie eine wichtige Aufgabe. Unsere “Positionen zu Themen” können hier gelesen, heruntergeladen - und natürlich auch gerne geteilt werden. 


Es ist ein modernes und flexibles Arbeitszeitgesetz notwendig, um den wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen gerecht zu werden. Zeitgleich ist der Wunsch von Beschäftigten nach Flexibilität und Gestaltungsfreiheit in Bezug auf ihre Arbeitszeit so hoch wie nie. Dies fordern auch Bewerber von ihren künftigen Arbeitgebern. Mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz ist deshalb ein entscheidender Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Der Gesetzgeber - in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene - muss daher schnellstmöglich aktiv werden.
Mobiles Arbeiten ist heute aus vielen Bürotätigkeiten kaum noch wegzudenken. Die Arbeitsform ermöglicht sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein höheres Maß an Flexibilität.
Eine zentrale Forderung der Arbeitgeber ist die Beschäftigung von Personen im Rentenalter durch einfache, gerechte und dem Äquivalenzprinzip entsprechende Beitragsregeln zu gestalten. Wenn keine Ansprüche erworben werden, dann sollten auch keine Beiträge fließen.
Aus Sicht der Chemiearbeitgeber gibt es keinen Änderungsbedarf an der bestehenden EU-Richtlinie für Europäische Betriebsräte (EBR). Auf Grundlage der aktuellen Regelungen gibt es bereits eine Vielzahl gut funktionierender EBR-Gremien, mit denen sich eine konstruktive Zusammenarbeit etabliert hat. Der Entwurf des Europäischen Parlaments sieht unter anderem eine Ausdehnung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung vor. Zukünftig soll demnach eine Beteiligungspflicht für Arbeitgeber schon bestehen, wenn eine bloß mittelbare Betroffenheit mehrerer Betriebe in mindestens zwei Mitgliedsstaaten vorliegt. Wie weit der Begriff der „mittelbaren Betroffenheit“ zu verstehen ist, müsste wohl erst durch die Rechtsprechung konkretisiert werden. Die damit einhergehende Rechtsunsicherheit ist weder interessengerecht noch praktikabel.
Arbeitgeber müssen durch echten Bürokratieabbau spürbar entlastet werden. Einer Umfrage des IfM Bonn1 aus 2023 zufolge planen 58 % der befragten Unternehmen zukünftig auf Investitionen in Deutschland zu verzichten. 18 % von ihnen erwägen aufgrund der Bürokratie verstärkt ins Ausland zu investieren. Ähnliche Tendenzen sind auch bei den Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Branche in Baden-Württemberg zu erkennen.
Die Arbeitgeber brauchen einen praxisgerechten gesetzlichen Rahmen, um Arbeitsverhältnisse auch über den Renteneintritt hinaus rechtssicher und flexibel zu ermöglichen. Dazu müssen Beschäftigungshemmnisse im Recht der befristeten Arbeitsverträge für diese Gruppe von Beschäftigten beseitigt werden.
Aus Sicht der Chemiearbeitgeber in Baden-Württemberg ist die 4-Tage-Woche kein Modell für die Fläche. Weder in Form der bezahlten Arbeitszeitverkürzung noch als reines Verteilungsmodell.