agvChemie Standpunkte. Themen und Positionen.

Dazu stehen wir: Die agvChemie Standpunkte sind Standortbestimmung und Forderung zugleich. Wir melden uns zu Wort, wenn die Interessen unserer Mitgliedsunternehmen - der Chemie- und Pharmaarbeitgeber in Baden-Württemberg - betroffen sind. Denn für sie setzen wir uns ein.

Lobbying in sozial- und tarifpolitischen Angelegenheiten ist für uns beim agvChemie eine wichtige Aufgabe. Unsere “Positionen zu Themen” können hier gelesen, heruntergeladen - und natürlich auch gerne geteilt werden. 


Baden-Württemberg baut in den kommenden Jahren die frühkindliche Sprachförderung deutlich aus. Dies ist zu begrüßen, da Sprachkompetenz als Schlüssel für den weiteren schulischen Erfolg gilt. Insbesondere in der Grundschule darf im Zusammenhang mit der Sprachentwicklung das Potenzial nicht unterschätzt werden, welches der experimentelle Unterricht bietet.
Aufgrund des demografischen Wandels wird sich der Fachkräftemangel in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Dies gilt insbesondere für den MINT-Bereich (MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Ohne Zuwanderung aus dem Ausland kann der Bedarf kaum gedeckt werden. Umso unverständlicher ist es, dass Baden-Württemberg als einziges Bundesland weiterhin Gebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland erhebt.
Damit der Übergang von der Schule in die Ausbildung gelingen kann, müssen gewisse Basiskompetenzen vorhanden sein – insbesondere auch in den MINT-Disziplinen, also in Mathematik, Informatik, den Naturwissenschaften und der Technik. Beispielsweise ist ein grundlegendes Verständnis für naturwissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen wichtig. Darauf kann in der Ausbildung aufgebaut und das Fachwissen vertieft werden.
Der Deutsche Qualifizierungsrahmen (DQR) stellt einen wichtigen Schritt in der Harmonisierung und Transparenz von Bildungsabschlüssen in Deutschland dar. In seiner Funktion als Orientierungsrahmen soll er die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung fördern. Eine mögliche Verrechtlichung des DQR (DQR-Gesetz) sieht der Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg e.V. (agvChemie) kritisch, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Einschränkung der Tarifautonomie sowie zusätzlicher bürokratischer Hürden.
Auf Druck der Elternschaft hin, kehrt Baden￾Württemberg ab dem Schuljahr 2025/26 zum neunjährigen Gymnasium als Regelform zurück. Die Einführung erfolgt aufwachsend, d.h. zunächst mit den Klassen 5 und 6.
Unternehmen, die von Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen betroffen sind, müssen oftmals Personal abbauen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist eine Weiterbeschäftigung von erfahrenen und fähigen Arbeitnehmern in einem anderen Unternehmen der gleichen Branche für alle Beteiligten vorteilhaft.
Aus Sicht der Chemiearbeitgeber in Baden-Württemberg ist die 4-Tage-Woche kein Modell für die Fläche. Weder in Form der bezahlten Arbeitszeitverkürzung noch als reines Verteilungsmodell.
Die Arbeitgeber brauchen einen praxisgerechten gesetzlichen Rahmen, um Arbeitsverhältnisse auch über den Renteneintritt hinaus rechtssicher und flexibel zu ermöglichen. Dazu müssen Beschäftigungshemmnisse im Recht der befristeten Arbeitsverträge für diese Gruppe von Beschäftigten beseitigt werden.
Arbeitgeber müssen durch echten Bürokratieabbau spürbar entlastet werden. Einer Umfrage des IfM Bonn1 aus 2023 zufolge planen 58 % der befragten Unternehmen zukünftig auf Investitionen in Deutschland zu verzichten. 18 % von ihnen erwägen aufgrund der Bürokratie verstärkt ins Ausland zu investieren. Ähnliche Tendenzen sind auch bei den Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Branche in Baden-Württemberg zu erkennen.
Aus Sicht der Chemiearbeitgeber gibt es keinen Änderungsbedarf an der bestehenden EU-Richtlinie für Europäische Betriebsräte (EBR). Auf Grundlage der aktuellen Regelungen gibt es bereits eine Vielzahl gut funktionierender EBR-Gremien, mit denen sich eine konstruktive Zusammenarbeit etabliert hat. Der Entwurf des Europäischen Parlaments sieht unter anderem eine Ausdehnung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung vor. Zukünftig soll demnach eine Beteiligungspflicht für Arbeitgeber schon bestehen, wenn eine bloß mittelbare Betroffenheit mehrerer Betriebe in mindestens zwei Mitgliedsstaaten vorliegt. Wie weit der Begriff der „mittelbaren Betroffenheit“ zu verstehen ist, müsste wohl erst durch die Rechtsprechung konkretisiert werden. Die damit einhergehende Rechtsunsicherheit ist weder interessengerecht noch praktikabel.