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Flächentarifvertrag: Wichtiges Instrument für gute und sichere Arbeitsbedingungen
In Deutschland arbeiten 70 Prozent der Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit Tarifbindung. Allein in Baden-Württemberg haben sich 228 Unternehmen aus der Chemie-Industrie für eine tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen entschieden. 73.300 Mitarbeiter aus der Branche im Südwesten arbeiten somit unter dem Dach des Flächentarifvertrages. Er ist von den Sozialpartnern, dem Arbeitgeberverband Chemie (agvChemie) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Energie, Chemie (IGBCE) ausgehandelt worden.
Wer einen Arbeitsvertrag in der Chemie abschließt, bekommt mit großer Wahrscheinlichkeit einen tariflich geregelten Arbeitsvertrag. Die große Mehrheit der baden-württembergischen Unternehmen in unserer Branche sind tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband Chemie. Aber was bedeutet das für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer?
Flächentarifverträge als Standard
Flächentarifverträge werden zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband geschlossen. Sie gelten für die Mitglieder beider Tarifvertragsparteien – für die Unternehmen und für die Mitarbeiter. Die Verträge stellen sicher, dass in den Betrieben einer Branche in einem bestimmten Gebiet gleiche Mindestarbeitsbedingungen gelten. Dazu gehören wichtige Arbeits- und Einkommensbedingungen, wie Bezahlung, Arbeitszeiten, Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Kündigungsfristen.
Auf dem Boden des Grundgesetzes
Die rechtliche Grundlage für den Tarifvertrag bilden das Tarifvertragsgesetz von 1949 sowie Artikel 9 des Grundgesetzes, der die Tarifautonomie regelt.
Artikel 9 III im Grundgesetz: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet (…).
Die Tarifverhandlungen und der Tarifvertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien sollen ohne staatliche Einflussnahme ablaufen.
Vorteile für Arbeitgeber
Dadurch, dass alle Branchenunternehmen einer Region unter gleichen Voraussetzungen arbeiten, kann kein Unternehmen sich durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen. Zudem gibt der Flächentarifvertrag Planungssicherheit für Unternehmen. Während seiner Laufzeit gilt die Friedenspflicht. Sie untersagt den Tarifvertragsparteien jede Form von Arbeitskampf während der Vertragslaufzeit, so dass Betriebe ohne Streiks und Aussperrungen produzieren können.
Weil nicht mit jedem Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen einzeln verhandelt werden müssen, hilft ein Tarifvertrag dem Arbeitgeber auch, Kosten zu sparen.
… und Arbeitnehmer
Die Tarifpolitik soll auf einen fairen Ausgleich von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen bedacht sein. Sie darf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen nicht überfordern. Der Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen bleiben dabei die gemeinsame Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Deshalb haben sie Spielräume für betriebsspezifische Lösungen geschaffen. Öffnungsklauseln gestatten einzelnen Betrieben, zeitlich befristet von einigen Flächentarifnormen abzuweichen.
Bewährte Chemie-Sozialpartnerschaft
Die pragmatisch ausgerichtete Sozialpartnerschaft von Gewerkschaft und Arbeitgebern ist zum Markenzeichen der Chemie-Branche geworden. Sie drückt sich in einem breitgefächerten Tarifwerk, außertariflichen Sozialpartnervereinbarungen und gemeinsamen Einrichtungen aus. Das Ergebnis der gemeinsamen flexiblen Tarifpolitik sind attraktive Abmachungen wie:
- der Arbeitszeitkorridor,
- die Optionen für Langzeitkonten und Qualifizierung,
- der Entgelt- und Demografiekorridor, sowie
- die Option einer erfolgsabhängigen Jahresleistung.
Zukunftsweisende Vereinbarungen, die die Sozialpartner getroffen haben, sind u.a.:
- der Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie,
- der Tarifvertrag Zukunft durch Ausbildung und Berufseinstieg,
- der Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge,
- die Grundsätze „Für eine chancengleiche und familienbewusste Personalpolitik“.