Tarifpolitik

Chemie-Arbeitgeber: Lohngerechtigkeitsgesetz ist schädliche Symbolpolitik

18.02.2016

Der <link http: www.bavc.de external-link-new-window external link in new>Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) kritisiert den im Dezember 2015 vom <link http: www.bmfsfj.de external-link-new-window external link in new>Bundesfamilienministerium vorgelegten Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz scharf. Er sorgt für erheblichen Bürokratieaufwand in den Betrieben ohne einen Mehrwert zu schaffen, so der Verband. Mit dem Gesetz könnten keine Entgeltunterschiede abgebaut werden, es bedeutet dagegen eine empfindliche Störung des Betriebsfriedens, erklären die Chemie-Arbeitgeber in einer aktuellen Veröffentlichung.

Betriebsfrieden gefährdet

Der im Entwurf vorgesehene individuelle Auskunftsanspruch für Beschäftigte sowie die geplante Verpflichtung zur Angabe eines Mindestentgelts in Stellenanzeigen seien nicht akzeptabel. Beide Regelungen greifen in den besonders sensiblen Bereich des Entgelts ein und gefährden den Betriebsfrieden. Indem Tarifpartner überbetriebliche und branchenbezogene Flächentarifverträge abschließen, halten sie mögliche Verteilungskonflikte aus den Unternehmen heraus, betont der BAVC. Dieses Ziel würde durch den Auskunftsanspruch vereitelt. Erfahren Mitarbeiter, dass sie weniger verdienen als die Vergleichsgruppe, entsteht Unzufriedenheit – selbst dann, wenn die unterschiedliche Bezahlung durch größere Berufserfahrung gerechtfertigt ist.

Der Entwurf erweckt den Eindruck, dass Entgeltunterschiede das Ergebnis bewusster Diskriminierung und fehlender Entgelttransparenz sind. Würden diskriminierende Tatbestände aus den Tarifverträgen entfernt und die Transparenz der betrieblichen Entgelte erhöht, sind nach Meinung des Ministeriums auch die Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen behoben. Dem ist nicht so, kritisieren die Arbeitgeber: Die Entgeltunterschiede sind Folgen von Erwerbsbiografien und Berufswahlverhalten. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren beträgt die Entgeltlücke statt der vom Ministerium genannten 22 Prozent nur 2,3 Prozent. Der vorgelegte Entwurf ist ungeeignet, die Ursachen der Entgeltunterschiede zu beseitigen.

Gleichstellungspolitik realisieren

Um Gleichstellungspolitik auszubauen, müssten Kinderbetreuungsangebote erweitert  sowie das Berufswahlverhalten junger Frauen verändert werden, fordert der Verband. Zudem sollten Fehlanreize im Steuer- und Sozialversicherungsrecht abgebaut werden. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie das Ehegattensplitting können die Entscheidung von Frauen fördern, nicht oder nur geringfügig berufstätig zu sein. Ziel muss dagegen sein, die Erwerbsunterbrechungen von Frauen gering zu halten.

Chemie-Tarifverträge garantieren Entgeltgleichheit

Die Tarifverträge der chemischen Industrie garantieren eine geschlechtsunabhängige Entlohnung. Die Sozialpartner haben die Eingruppierung und Vergütung rein tätigkeitsbezogen festgelegt anhand arbeitswissenschaftlicher Kriterien bezogen auf die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse. Die Tarifverträge sind transparent und können von allen Mitarbeitern jederzeit eingesehen werden. Das bestehende System »Tarifvertrag + Mitbestimmung« ist bewährt und bedarf keiner Änderung. Tarifgebundene Unternehmen müssen deshalb von der Anwendung des Gesetzes ausgenommen werden, fordert der BAVC.

Erneuter Eingriff in die Tarifautonomie

Die geplante Regelung greift ebenso wie das Mindestlohngesetz in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie ein. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die zwischen den Tarifvertragsparteien in freien Verhandlungen getroffenen Regelungen zu überprüfen und darüber hinausgehend festzustellen, welche Tätigkeiten als »gleichwertig« gelten, bemängelt der BAVC. Mit einem abstrakten Prüfsystem können Besonderheiten und spezifische Strukturen einer Branche nicht erfasst werden. 

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