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BAVC: Kollateralschäden durch Mindestlohn vermeiden

14.05.2014

Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (<link http: www.bavc.de>BAVC) warnt vor den Folgen der Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Vor allem in der Ausbildung kämen Unternehmen dadurch stark unter Druck. Viele junge Erwachsene könnten sich künftig für das scheinbar höhere Gehalt bei ungelernten Tätigkeiten entscheiden, statt mit einer zunächst geringer bezahlten Ausbildung den Grundstein für späteren Wohlstand zu legen. Der Gesetzgeber sollte hier dringend nachsteuern und den Mindestlohn nicht bereits für Arbeitnehmer ab 18 Jahren vorschreiben, so der BAVC. Auch kritisierten laut dem Verband führende Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Frühjahrsgutachten, dass der Mindestlohn das deutsche Jobwunder ausbremsen und bis 2018 etwa 350.000 Arbeitsplätze kosten wird. Zusätzlich würde der Einstieg in Arbeit massiv erschwert. Gerade die Chancen Langzeitarbeitsloser und Geringqualifizierter, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, dürften sinken.

Vorrang für Tarifverträge

Für die großen Industriebranchen habe der Mindestlohn keine direkte Wirkung. Alle Tarifentgelte liegen hier deutlich über 8,50 Euro. Union und SPD müssten im Gesetzgebungsverfahren nun sicherstellen, dass keine Kollateralschäden für gültige Tarifverträge entstehen, forderte der BAVC in einer aktuellen Veröffentlichung. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn tarifliche Regelungen zum Ausgleich von Zeitkonten per Gesetz ausgehebelt werden. Auch dürften berufsvorbereitende Maßnahmen wie das „Start in den Beruf“-Programm der Chemie-Industrie, mit dem noch nicht ausbildungsreife junge Menschen für eine Berufsausbildung fit gemacht werden, nicht dem Mindestlohn unterliegen. Die erfolgreiche Initiative stünde in diesem Fall vor dem Aus.

Weitere Informationen unter <link http: www.bavc.de bavc web web.nsf id li_ib_05_2014_st1.html>www.bavc.de.