Tarifpolitik

BAVC: Gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit überfällig

05.03.2014

Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (<link http: www.bavc.de>BAVC) fordert den Gesetzgeber dazu auf, den Grundsatz der Tarifeinheit für Betriebe gesetzlich neu zu regeln. Dies sei dringend notwendig, nachdem das Bundesarbeitsgericht bereits 2010 dem Grundsatz der Tarifeinheit die rechtliche Geltung abgesprochen hat. Ohne die Beschränkung auf einen Tarifvertrag pro Betrieb sei der Betriebsfrieden in deutschen Unternehmen erheblich gefährdet, so der Verband.

BAVC: Rechtsunsicherheit beenden

„Die Tarifeinheit hat sich in Deutschland über 60 Jahre lang bewährt. Nachdem das Bundesarbeitsgericht 2010 seine Haltung dazu geändert hat, haben verschiedene Spartengewerkschaften diese Rechtsunsicherheit immer wieder genutzt, um Partikularinteressen durchzusetzen. Dadurch wurde unser gesamtes Tarifvertragssystem in Frage gestellt. Aus diesem Grund brauchen wir dringend eine gesetzliche Verankerung der Tarifeinheit. Es ist richtig und wichtig, dass Union und SPD dies im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Denn die Tarifeinheit ist eine wesentliche Säule unserer Sozialpartnerschaft – und damit ein wichtiger Standortvorteil der deutschen Wirtschaft”, erklärte BAVC-Präsidentin Margret Suckale in einer Stellungnahme des Verbandes.


Mehr dazu unter <link http: www.bavc.de bavc web web.nsf id li_ib_02_2014_st3.html>www.bavc.de.