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FCI: Sonderförderung für Experimente Zuhause

01.07.2020

Experimente im Unterricht machen den Lernstoff interessanter und leichter verständlich. Der Fonds der Chemischen Industrie (FCI) fördert deshalb das praktische Arbeiten im Unterricht. Da durch die Corona-Pandemie derzeit der Unterricht an vielen Schulen nur eingeschränkt stattfinden kann, bietet der FCI eine Sonderförderung für Heimexperimente an. Ziel der Förderung ist, die Schulen bei der Anschaffung von Materialien zu unterstützen. Die Beantragung ist für alle Formen allgemeinbildender Schulen im Inland offen.

Die Sonderförderung kann unabhängig von einer bereits genehmigten Unterrichtsförderung ausgezahlt werden. Die Schule erhält einmalig maximal 250,00 Euro zur Beschaffung der Materialien. Förderwürdige Materialien sind Geräte, zum Beispiel Pipetten, Behältnisse und Ähnliches. Verbrauchsmaterialien und Chemikalien wie Zitronensäure, Essig, Essigessenz, Natron oder Ähnliches werden nicht gefördert.

Hier geht es zum Antragsformular.

Umwidmung von Fördergeldern bei einer bestehenden Unterrichtsförderung

Die Umwidmung von Fördergeldern richtet sich an Schulen, die eine Unterrichtsförderung für den Chemie- bzw. Sachunterricht erhalten haben. Aufgrund des Covid-19 -Ausbruchs kann der experimentelle Unterricht je nach Vorschrift der einzelnen Bundesländer nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Darauf reagiert der Fonds mit der Möglichkeit, Fördermittel im Rahmen Ihrer bestehenden Unterrichtsförderung umzuwidmen.

Schulen können ihre Anschaffungen so anpassen, dass Schüler das Fach Chemie spannend, sicher und experimentell erleben können. Es können Materialien unter anderem zu den folgenden Themen angeschafft werden: Gegenstände für Einzelexperimente im Chemie- / Sachunterricht, persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Desinfektionsmittel).

Weitere Informationen wie das Merkblatt finden Sie hier.

Verlängerung der Förderdauer der Unterrichtsförderung

Die Laufzeit einer Unterrichtsförderung kann, wenn die Schulen es wünschen, um sechs Monate verlängert werden. So haben diese die Möglichkeit, ihre Beschaffungswünsche ihrem zukünftigen Bedarf anzupassen.

Wenn Sie eine Verlängerung wünschen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:

UF-Antrag@vci.de