Schülerfirmen sind ein fester Bestandteil der deutschen Bildungslandschaft in Deutschland. Bei den JUNIOR Schülerfirmen haben im vergangenen Schuljahr knapp 12.000 Schülerinnen und Schüler ihre eigene Geschäftsidee umgesetzt und ihre Schlüsselkompetenzen weiter geschärft.
Zum 1. Januar 2023 wird es eine Änderung im Umsatzsteuergesetz geben. Schülerfirmen sind demnach künftig umsatzsteuererklärungspflichtig, wenn sie entsprechend unternehmerisch tätig sind. Dies führt dazu, dass die Abgabe einer Steuererklärung ab diesem Zeitpunkt für alle Schülerfirmen verpflichtend wird. Sie kaufen Produkte ein, verarbeiten sie weiter und verkaufen sie dann wieder. Die rechtliche Verselbständigung der Schülerfirma ist daher erforderlich, damit sie einzeln und nicht gemeinsam mit der Schule oder dem Förderverein veranlagt werden. Die Umsatz- und Gewinngrenzen für Kleinunternehmen sind dabei einzuhalten.
Wir werden die JUNIOR Unternehmen weiterhin bestmöglich dabei unterstützen, realitätsnah, aber in einem betreuten Rahmen unternehmerisches Handeln zu erfahren. Seit fast 30 Jahren leben uns Schülerinnen und Schüler Innovationsgeist, Problemlösefähigkeit und Kreativität vor. Da gilt es für uns, uns nicht von einer Gesetzesänderung ausbremsen zu lassen. Deshalb präsentieren wir nun das überarbeitete Angebot als DAS Angebot zur Gründung von Schülerfirmen. Die JUNIOR Schülerfirmen ersetzen die JUNIOR Programme basic, expert, advanced.
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