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CSRD – Herausforderungen und Chancen
Neuer Erfahrungsaustausch der Unternehmen auf Einladung von ChemieBW
Anfang 2023 trat die EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft. Die EU-Richtlinie regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden – für die Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie eine weitere große Herausforderung in Zeiten der Krise. Der intensive Erfahrungsaustausch unter Mitgliedern des agvChemie und des VCI BW im Rahmen einer Präsenzveranstaltung der Chemieverbände Baden-Württemberg hat gezeigt, dass die hiesigen Unternehmen mit ähnlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung kämpfen und man gemeinsam besser ans Ziel kommt.
Eingeladen hatte ChemieBW zum neu eingerichteten „Erfahrungsaustausch Nachhaltigkeit – Herausforderungen und Lösungen in der betrieblichen Praxis“, Gastgeber Ende Oktober war die Roche Diagnostics GmbH in Mannheim, Christian Haubach (VCI BW) moderierte den Start dieser – wie er es nannte – „gemeinsamen Nachhaltigkeitsreise“.
Intensiv und zielorientiert
Bei der Auftaktveranstaltung ging es in erster Linie um die betriebliche Umsetzung der CSRD-Richtlinie und die Frage, ob sich daraus neben Herausforderungen auch Chancen für die Unternehmen ergeben. Impulsreferate und Erfahrungsberichte von Sebastian Brandstätter (Roche Diagnostics GmbH und Mitinitiator des Erfahrungsaustausches), Katharine Link (VCI Frankfurt), Eike Messow (Sto AG, Stühlingen) und Dr. Annegret Vester (CHT-Gruppe, Tübingen) setzten eine sehr intensive und produktive Diskussion unter den 33 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Gang.
Chancen der Berichterstattung
Denn betroffen von Berichtspflichten über Nachhaltigkeit durch die neue CSRD sind weit mehr Unternehmen als bisher. Und es wurde klar, dass sie ernst genommen werden müssen, denn Investoren und Kreditgeber könnten Nachhaltigkeitsberichte künftig deutlich stärker als Entscheidungsgrundlage für Investitionen heranziehen als früher. Auch sind eine gute Berichterstattung und transparente Kommunikation entscheidend, wie Unternehmen von außen, z.B. von Ratingagenturen, Kunden und Geschäftspartner sowie durch Nichtregierungsorganisationen und Medien, wahrgenommen werden.
Verwirrende Vielfalt
Etwas mehr Klarheit konnte auch in die große Vielfalt der sich überschneidenden und ergänzenden Anforderungen beim Thema Nachhaltigkeit gebracht werden. Da gibt es u.a.:
- die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD), der Vorläufer der neuen CSRD, welche die bestehende Berichtspflicht erweitert und ausführlichere und tiefergehende Informationen auf der Basis standardisierter Kennzahlen fordert;
- die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS), die definieren, welche Inhalte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung wie genannt werden müssen;
- die EU-Taxonomie, die bestimmte Berichtspflichten festlegt, die im Rahmen der CSRD erfüllt werden müssen. Sie schafft erstmals verbindliche Definitionen, was als nachhaltiges Wirtschaften gilt;
- das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das ebenfalls bestimmte Berichtspflichten fordert;
- die Corporate Due Diligence Directive (CSDDD), eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen dazu verpflichtet, verantwortungsvolles Handeln in globalen Wertschöpfungsketten in ihrem Geschäftsmodell und ihrer Strategie zu verankern.
Teamwork ist essenziell
Die Teilnehmenden wiesen immer wieder darauf hin, wie wichtig es sei, die Führungskräfte in diesen Prozess mit einzubinden. Denn alle Abteilungen in einem Unternehmen – ob Geschäftsführung, Personalabteilung, Rechtsabteilung oder Nachhaltigkeitsbeauftragte – haben auch einen anderen Blick auf das Thema Nachhaltigkeit. So brachte es auch Dr. Annegret Vester am Ende ihres Vortrags auf den Punkt: „Es ist ein echtes Teamwork in der gesamten Organisation nötig – und nur das bringt auch den Erfolg.“
Weiterführend
Zur Unterstützung von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen hat auch „Chemie hoch 3“ einen „Praxisguide Nachhaltigkeitsberichterstattung“ geschaffen, der den Einstieg in die Berichterstattung nach der CSRD zu erleichtert.
Stichwort „Doppelte Wesentlichkeit“
Zu den neuen Kernelementen der CSRD gehört die „Doppelte Wesentlichkeit“ – ein sperriger Begriff. Es bedeutet, dass Unternehmen einerseits die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte (Inside-Out) wie auch die Einflüsse von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen (Outside-In) analysieren müssen. Anschließend folgt eine Bewertung, welche Auswirkungen wesentlich sind. Als wesentlich erachtete Nachhaltigkeitsthemen müssen im Nachhaltigkeitsbericht erörtert werden. Darüber hinaus fordern die ESRS, dass Unternehmen eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Maßnahmen zu den wesentlichen Themen entwickeln.