Pharma

BPI: Zwangsabschläge sind nicht gerechtfertigt

03.12.2012

Angesichts von Milliardenüberschüssen bei Einzelkassen und im Gesundheitsfonds kann von einer prekären Kassenlage der Gesetzlichen Krankenversicherung keine Rede sein. Darauf weist der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (<link http: www.bpi.de>BPI), Henning Fahrenkamp, in einer jüngsten Stellungnahme hin. Aus diesem Grund seien die Zwangsabschläge und das Preismoratorium durch das Bundesministerium für Gesundheit (<link http: www.bundesgesundheitsminiserium.de>BMG) nicht mehr gerechtfertigt. Auch die gesamtwirtschaftliche Lage lasse die Regelung zu Lasten der pharmazeutischen Unternehmer nicht mehr zu.  „Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse liegt auf einem historischen Höchststand und die konjunkturellen Aussichten sind stabil, so dass auch der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt im Oktober eine positive Prognose für 2013 abgegeben hat“, so Fahrenkamp.

Im Februar 2012 hatte das BMG trotz vergleichbarer wirtschaftlicher Rahmendaten keinen Anlass zur Korrektur der Zwangsmaßnahmen gesehen. Nun habe Bundesgesundheitsminister Bahr im Zuge der Abschaffung der Praxisgebühr selbst auf die gute Finanzlage der Krankenkassen hingewiesen und unterstrichen, dass Milliardenüberschüsse, wie sie zur Zeit bestehen, nicht zu rechtfertigen seien. „Wir haben deshalb Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gefordert und befinden uns derzeit im Widerspruchsverfahren nach IFG, da die auf Anfrage vom BMG vorgelegten Informationen nicht erkennen lassen, wie Wirtschaftsdaten und Entscheidung des BMG in Einklang zu bringen sind“, erklärt der BPI-Hauptgeschäftsführer.

Die Stellungnahme des BPI steht <link http: www.bpi.de bpi-stellungnahmen>hier zum Download bereit.