Pharma
BPI: Verlängerung der Zwangsrabatte nicht akzeptabel
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (<link http: www.bpi.de>BPI) weist den Vorschlag der <link https: www.barmer-gek.de>Barmer GEK Krankenkasse entschieden zurück, die Rabattregelungen für Pharma-Hersteller weitere fünf Jahre beizubehalten. Die Krankenkasse hatte gefordert, dass die pharmazeutische Industrie trotz zuletzt stagnierender Arzneimittelausgaben im GKV-Markt stärker belastet werden müsse. „Die krisenbedingt eingeführten Zwangsmaßnahmen belasten unsere Branche schon viel zu lange und gehören längst abgeschafft. Immerhin hat sich die wirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland sehr positiv entwickelt und die GKV hat Milliardenüberschüsse angehäuft“, erklärt Henning Fahrenkamp, BPI-Hauptgeschäftsführer. Diese Tatsache stehe den Feststellungen der Barmer GEK deutlich entgegen, die aus AMNOG resultierenden Rabattregelungen hätten bisher nicht zu den erwarteten Kosteneinsparungen geführt. Entsprechende Zahlen hat die Krankenkasse in Berlin mit ihrem Arzneimittelreport 2013 vorgestellt. In der Studie wurden Daten der neun Millionen Barmer-GEK-Versicherten ausgewertet.
Auch der Vorwurf einer Aufweichung des AMNOG zugunsten der Pharmaindustrie, kann der BPI nicht nachvollziehen. „Dieser Vorwurf ist falsch. So darf man nicht vergessen, dass vielen Wirkstoffen der Nutzen bislang allein aus formellen, nicht aus Evidenz basierten Gründen verwehrt wurde“, so Fahrenkamp.
Die im Arzneimittelreport aufgezeigten Sparpotentiale im generischen Bereich hält Fahrenkamp ebenso für nicht zielführend. Die Barmer GEK schlägt vor, ihre Generikaquote von 75 auf 85 Prozent zu steigern. „Die Erhöhung der Generikaquote greift massiv in die Therapiehoheit des Arztes ein und kann in bestimmten Indikationen wie Epilepsie, wo ein Austausch problematisch ist, sogar große Nachteile für den Patienten nach sich ziehen. Wir sollten dem Arzt in seiner Fähigkeit mehr zutrauen, anstatt seine Handlungsoptionen mehr und mehr zu beschränken“, warnt der Hauptgeschäftsführer. Auch den Vorschlag, den Bestandsmarktaufruf voranzutreiben, um weitere Einsparungen zu erzielen, sieht der BPI kritisch. „Wenn der Bestandsmarktaufruf effektiv und vor allem fair erfolgen soll, dann bitte mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl. Zu groß ist die Gefahr, dass es durch nachträgliche Eingriffe zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Auch muss der Rechtsschutz für den pharmazeutischen Unternehmer gewährleistet sein, damit man nicht erst das ganze kostspielige Verfahren durchläuft, um dann festzustellen, dass es eigentlich gar nicht notwendig war“, so Fahrenkamp.
Mehr dazu unter <link http: www.bpi.de home nachrichten bpi-zum-arzneimittelreport-verlaengerung-der-zwangsmassnahmen-nicht-akzeptabel c13f25038b653f8574f52ffeefb53281>www.bpi.de.