VCI: Erhalt der Entlastungen durch EEG-Novelle ist notwendig / Belastung der Eigenstromerzeugung kritisch

18.08.2014

Seit dem 1. August ist das Gesetz zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) rechtskräftig. Laut VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann ist damit die Grundlage geschaffen, dass die für die energieintensive Industrie notwendigen Entlastungsregeln erhalten bleiben. Tillmann sagte in einer ersten Stellungnahme: „Wir sind froh über die schnelle Einigung, durch die die EEG-Novelle nun wie geplant Gesetzeskraft erlangt. Der Erhalt der Entlastungen war ein industriepolitisches Gebot, wie auch die EU eingesehen hat. Unsere Unternehmen haben dadurch ein Stück an Planungssicherheit gewonnen und können ihre Entlastungsanträge stellen“. Für etwaige Rückzahlungen habe es aus Sicht des <link http: www.vci.de>VCI nie eine rechtliche Grundlage gegeben, dem sei die Kommission offenbar gefolgt.

Negativ ist aus Sicht des VCI aber zu bewerten, dass die 40-Prozent-Regelung für neue Kraftwerke zur Eigenstromerzeugung jetzt zusätzlich befristet werden soll. Tillmann: „Die Befristung der neu eingeführten Umlage für künftige Eigenstromanlagen maximiert die Unsicherheit auf diesem Gebiet. Ab 2017 könnte diese effiziente Form der Energieversorgung endgültig unwirtschaftlich werden. Das wird auch die letzten Unternehmen vor neuen Investitionen abschrecken. Insgesamt führen die Neu-Regelungen im EEG in punkto Eigenstrom das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel für die KWK ad absurdum. Deshalb muss die Bundesregierung einen Kompensationsmechanismus finden, sonst droht ein wichtiger Eckpfeiler der Energiewende einzuknicken."

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