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Urteil des EuGH: Titandioxid zu Unrecht als krebserregend eingestuft

30.11.2022

Titandioxid in Pulverform ist durch die EU zu Unrecht als krebserregend eingestuft. Eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 23.11.2022 für nichtig. Die EU-Kommission habe einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, teilte das Gericht in Luxemburg mit.  

2019 hatte die EU-Kommission beschlossen, dass der Stoff in Pulverform als krebserregend einzustufen ist, wenn er eingeatmet wird. Einige Produkte müssen seitdem mit einem Warnhinweis versehen sein. Dagegen hatten verschiedene Unternehmen, insbesondere Farben- und Lackhersteller wie die CWS Powder Coatings, sowie der Verband der Titandioxidhersteller (TDMA) geklagt - und jetzt Recht bekommen.

Keine "intrinsische" Krebsgefahr

Ein Stoff dürfe nur als krebserregend eingestuft werden, wenn er tatsächlich die "intrinsische Eigenschaft" habe, Krebs zu erzeugen, so das Urteil. Titandioxid müsste also für sich genommen krebserregend sein. Der Ausschuss für Risikobeurteilung der Chemikalienagentur habe die Gefahr aber als "nicht intrinsisch im klassischen Sinn" eingestuft. Denn die Gefahr für Krebs besteht laut Gericht nur bei bestimmten lungengängigen Titandioxidpartikeln, wenn sie in einem bestimmten Aggregatzustand, einer bestimmten Form, einer bestimmten Größe und einer bestimmten Menge vorhanden seien. 

Weiterhin verboten in Lebensmitteln

Unberührt von dem Urteil bleibt aber das Verbot von Titandioxid in Nahrungsmitteln. Bis zum Sommer war die Substanz als Lebensmittelzusatzstoff E 171 zugelassen und auch in Lebensmitteln wie beispielsweise Backwaren oder Dragees enthalten. Es sorgt vor allem dafür, dass Produkte besonders weiß aussehen oder glänzen, wie etwa Kaugummis. Der Einsatz als Lebensmittelzusatz ist aber nun in der gesamten EU verboten. Verbraucherschützer sehen vor allem den Einsatz in Zahnpasta kritisch.