Pharma

BPI: Pauschalurteile zu OTC-Arzneimitteln sind falsch

19.03.2015

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (<link http: www.bpi.de external-link-new-window externen link in neuem>BPI) spricht sich vehement gegen pauschale Werturteile zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten aus. „Es ist bedenklich, wenn Pauschalurteile den gesamten Markt der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel darstellen, als wären diese Arzneimittel nicht wirksam oder gar gefährlich. Solche Behauptungen sind nicht redlich und werden durch Wiederholung nicht richtiger“ erklärt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI. Kritik hatte insbesondere Prof. Gerd Glaeske geäußert. Mit seinen pauschalen Anwürfen und Behauptungen, Hersteller würden bis dato „mit allem durch kommen“ entwerte er sichere und nebenwirkungsarme Arzneimittel, so der BPI. 

Laut BPI muss jedes Arzneimittel bevor es auf den Markt kommt ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen. Gerade für OTC-Arzneimittel stehen nur solche Wirkstoffe zur Verfügung, über die schon jahrelange Erfahrungen vorliegen und die über ein ausgezeichnetes Nutzen-Risiko-Profil verfügen. Neue Arzneistoffe sind aus Sicherheitsgründen zunächst für drei Jahre verschreibungspflichtig, selbst wenn Prüfungen ergeben haben, dass sie nur sehr geringfügige Nebenwirkungen haben. Nach frühestens drei Jahren können Hersteller einen Antrag auf Entlassung in die Nichtverschreibungspflicht stellen. Diesem kann erst nach gründlicher Überprüfung der Studienlage stattgegeben werden.

Weitere Informationen unter: <link http: www.bpi.de home nachrichten pauschalierungen-sind-immer-falsch external-link-new-window externen link in neuem>www.bpi.de