Hinweise zur Anerkennung als Fortbildung
Die Veranstaltungen des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT sind Fortbildungsveranstaltungen entsprechend der VV vom 20.06.95 KuU 12/95.
Die Anerkennung der dienstlichen Interessen und der Freistellung vom Unterricht erfolgt durch den Schulleiter.
Bei Teilnahme an einer durch den Schulleiter anerkannten Fortbildungsveranstaltung finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der § 30 ff. Beamt. VG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO.
Die Entscheidung des Schulleiters über die Anerkennung des dienstlichen Interesses und über die Genehmigung der Teilnahme ist in der Personalakte der Schule zu vermerken.
Die Teilnehmer an Veranstaltungen des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT erhalten eine Teilnahmebestätigung für die Personalakten.