Beim jüngsten Termin unserer VCI BW-Webinar-Reihe „Praxis trifft Forschung“ drehte sich alles ums Patent- und Markenrecht. Dabei lässt sich die zentrale Botschaft unmissverständlich auf einen Nenner bringen: Innovationen sind gut, geschützte Innovationen sind noch besser!
Denn der Schutz des eigenen geistigen Eigentums (Intellectual Property, kurz IP) ist weit mehr als nur ein rechtliches Konstrukt. Er ist ein hartes Wettbewerbsinstrument, das Start-ups sogar bei der Finanzierungsakquise entscheidend helfen kann.
Zwei Dinge, die man in jedem Fall sicherstellen sollte
Wie unser Referent, der Leiter des Patent- und Markenzentrums (PMZ) Baden-Württemberg Dr. Hendrik Bartsch ausführte, sind es zwei zentrale Handlungsanweisungen, die für Unternehmen besonders befolgen sollten:
- Schützen Sie sich vor Nachahmung! Dies gelingt durch den strategischen Einsatz gewerblicher Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder eingetragene Designs.
- Stellen Sie sicher, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen! Regelmäßige Recherchen in geeigneten Datenbanken sind Pflicht, um teure Fehler zu vermeiden. Grundsätzlich gilt nämlich die Nachahmungsfreiheit, sofern keine konkreten Schutzrechte greifen.
Welches Schutzrecht passt wofür?
Nicht jede Idee braucht ein Patent. Die Wahl des richtigen Schutzrechts hängt nämlich maßgeblich von der Art der Innovation ab:
- Patente und Gebrauchsmuster: Sie schützen technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Ein Patent bietet ein Monopol auf Zeit für maximal 20 Jahre. Ein Gebrauchsmuster hingegen gilt für maximal 10 Jahre.
- Eingetragene Marken: Diese dienen der Herkunftsfunktion und unterscheiden Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Konkurrenz. Dabei ist eine Marke beliebig verlängerbar.
- Eingetragenes Design: Hiermit lässt sich die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses für maximal 25 Jahre absichern.
Sind sie einmal etabliert, verbieten diese Schutzrechte Dritten, eine geschützte Erfindung oder ein Design ohne Zustimmung gewerblich herzustellen, anzubieten, zu importieren oder zu bewerben. Aber: Es ist zu beachten, dass dieser Schutz stets an das Prinzip der Territorialität gebunden ist. Es wirkt somit immer räumlich begrenzt.
Hilfe zur Selbsthilfe: Das Patent- und Markenzentrum BW
Die Welt der Schutzrechte – von der Recherche im DEPATISnet des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) bis zur Klassifikation in komplexen Sektionen – kann gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überfordernd wirken.
Hier setzt das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg mit umfassenden Hilfsangeboten an. Das Portfolio umfasst unter anderem Seminare, Recherchen, Arbeitskreise und einen jährlichen Kongress.
Eine Besonderheit für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg stellt der Patentcoach BW dar. Dieses Programm bietet ein individuelles und komplett kostenloses Coaching zur Professionalisierung des eigenen IP-Managements an.
Vielen Dank an unseren Referenten, den Leiter des Patent- und Markenzentrums (PMZ) Baden-Württemberg Dr. Hendrik Bartsch.
Präsentation zum Download
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Kontakt
Dr. Christian Haubach
