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Arbeitszeitgesetz:
Warum Betriebe und Beschäftigte mehr Flexibilität brauchen

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Unternehmen sehen starre Ruhezeiten als Hindernis für mobiles Arbeiten und internationale Zusammenarbeit.
  • Beschäftigte wünschen sich mehr Eigenverantwortung und flexible Arbeitszeitmodelle.
  • Von der Reform des Arbeitszeitgesetzes erhoffen sich beide Seiten weniger strikte Vorschriften und mehr Raum für Flexibilität.

Jeder Arbeitnehmer muss nach Feierabend elf Stunden Ruhezeit machen. Und darf pro Tag nicht mehr als acht Stunden, unter bestimmten Bedingungen zehn Stunden arbeiten. Das will die Bundesregierung ändern. Viele Industriebeschäftigte hoffen, dass es dann weniger strenge Vorgaben gibt. Aber warum eigentlich? aktiv hat in Unternehmen der Chemie- und Pharma-Industrie Baden-Württembergs nachgefragt.

Sibylle Anhorn, Betriebsratsvorsitzende bei Boehringer Ingelheim:

„Als Betriebsrat erleben wir, wie wichtig flexible Arbeitszeiten für Motivation, Eigenverantwortung und Vereinbarkeit mit privaten Lebenssituationen sind. Viele Kolleginnen und Kollegen bei Boehringer Ingelheim wünschen sich Gestaltungsspielräume und nutzen sie verantwortungsvoll – auch vor dem Hintergrund der sich stark wandelnden Arbeitswelt und besonders der Zusammenarbeit auf globaler Ebene. Deshalb halten wir es für richtig, wenn ein modernes Arbeitszeitgesetz mehr Rahmenbedingungen für Flexibilisierungen ermöglicht – die Ausgestaltung aber den Tarif- und Betriebsparteien überlässt.

Mit der Arbeitgeberseite können wir so Lösungen vereinbaren, die zu unserer Realität passen – und sicherstellen, dass Erholung und Schutz der Beschäftigten nicht zu kurz kommen.“

Jacob Baumgärtner, Global Vice President Human Resources, CHT, Tübingen:

„Als globales Unternehmen hat CHT seit Jahren flexible Arbeitszeitmodelle und damit durchweg positive Erfahrungen. Sie helfen uns, internationale Zusammenarbeit, Projektspitzen und Marktanforderungen besser zu steuern und gleichzeitig individuelle Lebenssituationen zu berücksichtigen. Im Dialog mit unseren Beschäftigten wird deutlich, dass praxistaugliche, verlässliche Lösungen wichtig sind. Gerade bei mobiler Arbeit werden mehr Gestaltungsspielraum bei der Arbeitszeit und eine praktikable Zeiterfassung gewünscht.

Aktuelle rechtliche Entwicklungen, etwa zur Arbeitszeiterfassung, stehen nicht immer mit den Bedürfnissen der Praxis und den Erwartungen vieler Mitarbeitender im Einklang. Aus unserer Sicht braucht es daher einen differenzierteren Rahmen mit klaren Leitplanken, der betriebsnahe Lösungen ermöglicht.“

Dr. Kerstin Mitzka, Global Head of Silicone Polymerization & Modification bei CHT:

„Flexible Arbeitszeiten sind für mich essenziell, um meiner globalen Führungsaufgabe und gleichzeitig meiner Mutterrolle gerecht zu werden. In meinem Team arbeiten Mitarbeitende aus Deutschland und den USA. Das erfordert eine gute Zusammenarbeit über Zeitzonen hinweg.

Daher schätze ich die Möglichkeit, meine Arbeitszeit flexibel zu gestalten. So kann ich etwa kurz auf eine Nachricht reagieren, nachdem ich meine Kinder abgeholt habe. Umgekehrt habe ich auch Flexibilität für meine Familie und kann beispielsweise einen Vormittag beim Vorlesetag in der Schule meiner Tochter aktiv werden oder früher Feierabend machen, um beim Osterfest im Kindergarten zu sein. Entscheidend ist für mich, dass ich meine Arbeitszeit eigenverantwortlich so legen kann, dass berufliche und private Anforderungen berücksichtigt werden.“

„Starre gesetzliche Vorgaben zu Höchstarbeits- und Ruhezeiten führen zu Problemen“

Andrea Umsonst, Head of Labour Law bei Boehringer Ingelheim

Andrea Umsonst, Head of Labour Law bei Boehringer Ingelheim:

„Für uns als global agierendes Familienunternehmen sind flexible Arbeitszeiten unverzichtbar: Die Zusammenarbeit in internationalen Matrixstrukturen und Projektteams ist Alltag. Eine rechtssichere, moderne Arbeitszeitflexibilisierung könnte das abbilden – im Interesse der Mitarbeitenden und des Unternehmens. Es geht nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern um eine sinnvolle Verteilung von Arbeitszeit, etwa für kurze Abstimmungen mit Kolleginnen und Kollegen in anderen Zeitzonen.

Starre gesetzliche Vorgaben zu Höchstarbeits- und Ruhezeiten führen zu Problemen: Späte Meetings können zum Beispiel einen frühen Arbeitsbeginn am nächsten Morgen ausschließen. Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten werden bei uns verantwortungsvoll gelebt und unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und persönlichen Lebenssituationen. Deshalb sehen wir eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht als zielführend.“

Marc Königer, Vice President Human Resources bei Fuchs Lubricants Germany, Mannheim:

„Die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden ist in bestimmten Bereichen, wie etwa in der Produktion, sinnvoll und richtig. Für andere Tätigkeiten bei Fuchs Lubricants wie etwa beim mobilen Arbeiten passt dieses starre Modell jedoch nicht mehr zur heutigen Arbeitsrealität.

Viele Kolleginnen und Kollegen wünschen sich beispielsweise die Möglichkeit, abends noch zu arbeiten und dafür tagsüber bewusst kürzerzutreten. Diese Flexibilität ist insbesondere für Eltern oder pflegende Familienangehörige ein großer Gewinn und hilft zudem dem Unternehmen, kurzfristig handlungsfähig zu bleiben. Wir erleben immer wieder Situationen, in denen schnelles Reagieren erforderlich ist – etwa als neulich ein Spediteur einen Tank beim Kunden falsch befüllt hatte und dringend Lösungen benötigt wurden, um einen Produktionsausfall abzuwenden.

Es ist schwer vermittelbar, wenn hochmotivierte Mitarbeitende ein Problem lösen möchten, dies aber aufgrund nicht zeitgemäßer gesetzlicher Vorgaben nicht dürfen. Auch die zunehmende Internationalisierung bringt uns an dieser Stelle immer wieder an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes.

Der Gesundheitsschutz unserer Mitarbeitenden hat für uns hohe Priorität. Gleichzeitig sollten wir ihnen in geeigneten Bereichen mehr Eigenverantwortung ermöglichen. Was wir brauchen, ist mehr Flexibilität innerhalb eines vernünftigen, praktikablen und verantwortungsvollen gesetzlichen Rahmens – sowohl bei der Ruhezeit wie auch der Höchstarbeitszeit.“

Das Arbeitszeitgesetz soll flexibler werden

Unser Arbeitszeitgesetz stammt im Kern aus den 1990er Jahren. Es legt zum Beispiel fest, dass Arbeitnehmer pro Tag maximal acht, ausnahmsweise bis zu zehn Stunden arbeiten dürfen und zwischen zwei Arbeitseinsätzen eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten müssen. Ziel der starren Regeln war ursprünglich, Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen. Die Bundesregierung hält das Gesetz jedoch angesichts von Digitalisierung, internationaler Zusammenarbeit und flexibleren Arbeitsmodellen für nicht mehr zeitgemäß und will es daher modernisieren. Auch EU‑Vorgaben und Gerichtsurteile zur Arbeitszeiterfassung erhöhen den Anpassungsdruck. Geplant ist unter anderem, künftig stärker auf eine wöchentliche statt auf eine tägliche Höchstarbeitszeit abzustellen.