Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Anfang 2023 wurde ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens vollzogen. Die Umstellung auf ein digitales Verfahren hat viele Abläufe verändert, ohne die erwarteten Entlastungen wirklich herbeizuführen. Um den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Überprüfung im Einzelfall zu gewährleisten muss das Verfahren konsequent praxistauglich weiterentwickelt werden.
Verwaltungsaufwand reduzieren
Das neue Abrufverfahren verlagert den Verwaltungsaufwand auf die Arbeitgeber. Die aktive Abfrage führt zu erheblichem Mehraufwand. Ein Push-Verfahren könnte das heutige Abrufsystem ersetzen und zu schlankeren, schnelleren und fehlerärmeren Prozessen beitragen.
Transparenz verbessern
Mit der Einführung der eAU erhalten Arbeitgeber weniger Informationen als bislang beim papiergebundenen Verfahren. Dadurch wird die Nachvollziehbarkeit der Bescheinigung eingeschränkt. Für Arbeitgeber ist nicht mehr ersichtlich, welche Praxis die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Die Transparenz sollte auch beim digitalen Verfahren erhalten bleiben. Gleichzeitig muss der Schutz sensibler Gesundheitsdaten uneingeschränkt gewährleistet sein.
Kontrolle verstärken
Ein digitales Verfahren benötigt wirksame Kontrollmechanismen, um das Vertrauen in die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu sichern und Missbrauch wirksam entgegenzuwirken. Der Medizinische Dienst übernimmt hierbei eine zentrale Rolle. Eine zügige und konsequente Prüfung begründeter Zweifelsfälle würde sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten mehr Rechtssicherheit geben und die Akzeptanz des eAU-Verfahrens stärken. Dafür muss der Medizinische Dienst als Kontrollorgan aktiver eingebunden werden können.
Parallelverfahren abbauen
Eine vollständige Digitalisierung setzt voraus, dass möglichst alle Versichertengruppen und Leistungserbringer in ein einheitliches Verfahren eingebunden werden. Papierprozesse sollten schrittweise abgebaut werden, um Medienbrüche zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand nachhaltig zu reduzieren. Technische Störungen müssen durch einheitliche Ersatzverfahren abgefedert werden.
Hintergrund
Die im Januar 2023 eingeführte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die erste große digitale Anwendung, die sich im Gesundheitswesen etablieren konnte. Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen werden von den Arztpraxen elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen übermittelt. Arbeitgeber können die erforderlichen Daten anschließend digital abrufen. Die versprochene Vereinfachung ist bislang jedoch nicht eingetreten. Eine automatische Datenübermittlung, mehr Transparenz im Verfahren, eine Vereinheitlichung des Systems sowie eine stärkere Einbindung des Medizinischen Dienstes würden Unternehmen spürbar entlasten, Bürokratie abbauen und das Vertrauen in das neue Verfahren nachhaltig stärken.
