i
Anfahrt und Telefon

Allee Cité 1 | 76532 Baden-Baden

agvChemie
VCI Baden-Württemberg
BPI Landesverband Baden-Württemberg
VdL Bezirksgruppe Baden-Württemberg
agvChemieStandpunkt Arbeitswelt Umwelt und Sicherheit

agvChemie Standpunkt:
Wehrdienst arbeitsmarktgerecht gestalten

Die Modernisierung des Wehrdienstes ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der deutschen und europäischen Verteidigungs-fähigkeit. Sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit setzt jedoch mehr voraus als militärische Personalstärke. Zur Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gehört ebenso eine leistungsfähige, resiliente Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Wehrdienstmodernisierung arbeitsmarktgerecht und wirtschaftsverträglich auszugestalten.

Ausbildung und Fachkräftesicherung

Die Einführung einer im Vergleich zur dualen Ausbildung attraktiveren Vergütung und zusätzlicher finanzieller Anreize im Wehrdienst führt zu einer verstärkten Konkurrenzsituation zwischen Bundeswehr und Wirtschaft. Ohne arbeitsmarktpolitische Flankierung drohen Fehlanreize, Ausbildungsabbrüche und verzögerte Bildungsbiografien.

Der Wehrdienst sollte als Brücke in Ausbildung, Studium oder qualifizierte Beschäftigung wirken. Ziel muss es sein, Bildungsbiografien durch den Wehrdienst sinnvoll zu ergänzen, nicht zu unterbrechen. Militärisch erworbene Kompetenzen müssen zivil anerkennbar und anschlussfähig sein. Qualifikationen sollten modular aufgebaut, arbeitsmarktrelevant und BBiG-konform sein.

Personalsicherstellung in Krisenzeiten

Das Verfahren zur Unabkömmlichstellung von Mitarbeitern nach der Unabkömmlich-stellungsverordnung (UkV) und der jeweils einschlägigen Landesverordnung muss transparenter ausgestaltet werden. Neben einer klaren Definition der Unabkömmlichkeit bedarf es eindeutig geregelter behördlicher Zuständigkeiten, standardisierter Verfahrensabläufe sowie digitaler Antragsformulare und Informationsangebote. Ein modernes, digital gestütztes Verfahren ist zwingend erforderlich, um im Krisenfall schnell und effizient entscheiden zu können.

Zudem werden im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht nur Reservistinnen und Reservisten einberufen, sondern auch Beschäftigte, die sich in zivilen Hilfsorganisationen engagieren. In vielen Betrieben ist allerdings nicht bekannt, welche Mitarbeitenden im Krisenfall eine externe Dienstverpflichtung haben. Bund und Länder sollten deshalb für Unternehmen einen rechtlichen Rahmen schaffen, der entsprechende betriebsinterne Abfragen ermöglicht.

Schließlich sollte im Arbeitssicherstellungsgesetz die Möglichkeit geschaffen werden, alle einsatzfähigen Personen in ein Arbeitsverhältnis verpflichten zu können.

Hintergrund

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Das Gesetz verändert unter anderem das Wehrpflichtgesetz und weitere rechtliche Vorschriften zur Gestaltung des neuen Wehrdienstes. Ziel der Reform ist es, die Bundeswehr personell zu stärken, indem ein neues System geschaffen wird, das auf Freiwilligkeit setzt, aber zugleich Instrumente zur Erfassung, Musterung und gegebenenfalls späteren Bedarfseinberufung umfasst. Die Neuerungen haben direkte Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Vor allem für den Ernstfall müssen resiliente Strukturen in staatlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen geschaffen werden. Die Verzahnung dieser beiden Akteure ist in Krisenzeiten wesentlich enger, als in Zeiten des Friedens. Diese Wechselwirkungen müssen bereits im Vorfeld bedacht und rechtlich ausgestaltet werden, um die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen auch in Krisen zu gewährleisten.