Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2019 gilt die „Brückenteilzeit“. Welche Herausforderungen sich daraus für die Personalarbeit ergeben werden in diesem Seminar besprochen.
Informieren Sie sich über den Inhalt und die Voraussetzungen der Brückenteilzeit. Erfahren Sie, wann und wie Brückenteilzeit beantragt werden kann, welchen Handlungsbedarf und welche Handlungsmöglichkeiten es von Ihrer Seite gibt. Gewinnen Sie zudem einen Überblick über die sonstigen Regelungen im Teilzeitrecht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, dem BEEG, PflegezeitG, u. a.
Ferner werden die noch bestehenden Möglichkeiten der zulässigen Befristung von Arbeitsverhältnissen erörtert.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte mit Personalverantwortung, Mitarbeiter im Personalwesen
Themen
Das aktuelle Teilzeitrecht
- Voraussetzungen der Teilzeitansprüche nach TzBfG, BEEG, PflegeZG, u.a.
- „Brückenteilzeit“ seit dem 01.01.2019
- Erörterungspflicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Ablehnungsgründe von Teilzeitansprüchen für den Arbeitgeber
- Anspruch auf zeitlich befristete Teilzeit und anschließende Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit
Befristete Arbeitsverhältnisse
- Sachgrundlose Befristung und deren Verlängerung noch - unter welchen Voraussetzungen - zulässig?
- Befristung mit Sachgrund, Sachgründe wie Projekt-, Vertretungsbefristung, etc. sicher umsetzen
- Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen
- Einzelne Vertragsbedingungen befristen



