Beschreibung
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Sie eine Mitarbeiterin dauerhaft von der Nachtschicht in die Tagschicht versetzen dürfen, obwohl sie dann keine Nachtschichtzulagen mehr erhält und schon über 10 Jahre in Dauernachtschicht arbeitet? Oder ob Sie den Mitarbeiter dauerhaft in einen 100 km entfernten Betrieb versetzen dürfen? Wie sieht es aus bei einer Versetzung in einen Betrieb, der zwar nur 20 km vom bisherigen Arbeitsort entfernt ist, der aber hinter der deutschen Grenze liegt?
Diese oder ähnliche Fragen begegnen Ihnen vermutlich häufig im Arbeitsalltag und wir wollen versuchen, „Licht ins Dunkel“ zu bringen. Frau Haslach, Richterin am Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen wird Ihnen im Rahmen dieses Seminars den Spielraum, aber auch die Grenzen des Weisungsrecht des Arbeitgebers näher bringen.
Bezogen auf
- die Arbeitsleistung (beispielsweise: Welche Tätigkeiten dürfen den Mitarbeitenden im Rahmen des Weisungsrechts übertragen werden? Dürfen Mitarbeitende angewiesen werden, bestimmte Arbeitskleidung zu tragen?),
- die Arbeitszeit (beispielsweise: Darf der Alleinerziehende angewiesen werden, Überstunden zu machen?)
- den Arbeitsort (beispielsweise: Darf der Mitarbeitende in ein anderes Werk versetzt werden? Gibt es hier kilometermäßige Beschränkungen?)
wissen Sie am Ende des Seminars, was der Arbeitgeber darf und was nicht. Für den Fall, dass doch einmal etwas schief laufen sollte, werden auch die Folgen rechtswidriger Weisungen des Arbeitgebers behandelt.
Zudem erfahren Sie, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat im Rahmen des Direktionsrechts hat – wo darf der Betriebsrat mitbestimmen, welche Informationen erhält er und was ist zu tun, wenn der Betriebsrat die Zustimmung zur Versetzung verweigert.
Zielgruppe
Führungskräfte, Mitarbeiter im Personalwesen



