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Petra Köppel

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Alexandra Mezger

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Veranstalter agvChemie BW
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Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - Prävention, § 167 Abs. 1 SGB IX

REGISTRIEREN EINLOGGEN
Anmeldung möglich bis zum 16.09.2026 (Noch 278 Tage)
Recht
Online
Termin(e) und Uhrzeiten
17.09.2026
Uhrzeit
10:00 - 11:30
Kosten

Beschreibung

Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen nach § 167 Abs. 1 SGB IX bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten dazu verpflichtet, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt einzuschalten, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, welche Lebenssachverhalte von dieser Regelung in Abgrenzung zum BEM und der Zustimmung zur Kündigung erfasst sind, „wann“ der richtige Zeitpunkt für die Einbindung des Integrationsamtes vorliegt, wie das Verfahren geführt werden sollte und welche konkreten Hilfestellungen und Leistungen möglich sind. 

In dieser 90-minütigen Web-Veranstaltung wird ein Vertreter des Integrationsamtes das Verfahren darstellen und Ihre konkreten Fragen beantworten.

Auf dem Bildungsportal der Akademie unter

agvChemie BW Seminare / I. Bevorstehende Seminare / Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - Prävention, § 167 Abs. 1 SGB IX / III. Fragen an die Referierenden

haben Sie nach Ihrer Anmeldung die Möglichkeit, uns bereits im Vorfeld der Veranstaltung Ihre konkreten Fragestellungen aus dem betrieblichen Alltag zukommen zu lassen.

Zielgruppe

Alle interessierten Mitarbeiter im Personalwesen