Lehrgang

Präsenz

Fortbildungslehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall - Aufrechterhaltung der Fachkunde

Wissensaktualisierung zum Vollzug des Abfallrechts, Erfüllung der bestehenden Fortbildungspflicht nach § 9 Absatz 2 Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV)

- Der Fortbildungslehrgang ist behördlich anerkannt -
  • Termin25.04.2024 - 26.04.2024
  • Uhrzeit Tag 109:30 - 17:00
  • Uhrzeit Tag 209:30 - 16:00
  • VeranstaltercsmChemie GmbH
  • Haus der Chemie-Verbände
    Allee Cité 1
    76532 Baden Baden
    Deutschland

    Hinweis: Unsere Besucher können freie Plätze auf dem Parkplatz der Chemie-Verbände nutzen (Zufahrt über Ortenaustraße)

    • 1.020,00 €Kosten für Mitgliedsunternehmen des agvChemie
    • 1.150,00 €Kosten für Mitgliedsunternehmen des VCI LV BW
    • 1.500,00 €Normalpreis
Beschreibung

Die Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen spezifische Anforderungen an die verantwortlichen Mitarbeiter und unterliegen der stetigen Weiterentwicklung. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde der in den Unternehmen bestellten Abfallbeauftragten ist mindestens alle zwei Jahre ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang erforderlich.

In der Fortbildung bringen die Teilnehmer ihr Wissen auf den aktuellen Stand und erhalten alle notwendigen Informationen zur geltenden Rechtslage und relevanten Entwicklungen im Abfallrecht. Sie werden in die Lage versetzt, ihre abfallrechtlichen Aufgaben gesetzeskonform wahrzunehmen und Neuerungen in der betrieblichen Praxis zu berücksichtigen. Mit der Teilnahme erfüllen sie ihre nach § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV bestehende Fortbildungspflicht.

Themen

1. Tag, RA Dr. Henning Blatt

  • Aktuelle Entwicklungen bzgl. Gesetzgebung und Rechtsprechung im deutschen und europäischen Abfallrecht und in den angrenzenden Rechtsgebieten (Überblick)
  • Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten, Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten
  • Aktuelles zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und den hierauf basierenden Verordnungen, 
  • insbesondere Abfallbeauftragtenverordnung, Anzeige- und  Erlaubnisverordnung, Bioabfallverordnung, Deponieverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Klärschlammverordnung, Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz, POP-Abfallüberwachungsverordnung
  • Spezielle Fragen des Abfallrechts, insbes. Abgrenzung Produkt / Abfall
  • Abfall / Nebenprodukt, Ende der Abfalleigenschaft, Erweiterte abfallrechtliche Herstellerverantwortung                                                          

2. Tag, Dr. Olaf Kropp

  • Abfallverzeichnis-Verordnung, Einstufung von Abfällen, Schnittstellen Abfallrecht / Chemikalienrecht, Aktuelle Entwicklungen
  • Nachweisrecht, Ablauf des Nachweisverfahrens, Registerführung, Behördliche Registeranforderung
  • Abfallverbringungsrecht, Notifizierungsverfahren, Abfälle der Grünen Liste, Transportkontrollen
  • Weitere Überwachungsvorschriften, Anzeige- und Erlaubnisverfahren, A-Schild, Entsorgungsfachbetriebe

Zielgruppe

Abfallbeauftragte, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen wollen und bereits einen Grundkurs besucht haben

Referenten
Dr. jur. Olaf Kropp

Dr. jur. Olaf Kropp

Geschäftsführer SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz

Dr. Henning Blatt

Dr. Henning Blatt

Rechtsanwalt,
Experte für Abfallwirtschaftsrecht,
Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB