Lehrgang
Präsenz
Fortbildungslehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall - Aufrechterhaltung der Fachkunde
Wissensaktualisierung zum Vollzug des Abfallrechts, Erfüllung der bestehenden Fortbildungspflicht nach § 9 Absatz 2 Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV)
- Termin25.04.2024 - 26.04.2024
- Uhrzeit Tag 109:30 - 17:00
- Uhrzeit Tag 209:30 - 16:00
- VeranstaltercsmChemie GmbH
- Veranstaltungsort Haus der Chemie-Verbände
Allee Cité 1
76532 Baden Baden
DeutschlandHinweis: Unsere Besucher können freie Plätze auf dem Parkplatz der Chemie-Verbände nutzen (Zufahrt über Ortenaustraße)
- Kosten
- 1.020,00 €Kosten für Mitgliedsunternehmen des agvChemie
- 1.150,00 €Kosten für Mitgliedsunternehmen des VCI LV BW
- 1.500,00 €Normalpreis
Die Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen spezifische Anforderungen an die verantwortlichen Mitarbeiter und unterliegen der stetigen Weiterentwicklung. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde der in den Unternehmen bestellten Abfallbeauftragten ist mindestens alle zwei Jahre ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang erforderlich.
In der Fortbildung bringen die Teilnehmer ihr Wissen auf den aktuellen Stand und erhalten alle notwendigen Informationen zur geltenden Rechtslage und relevanten Entwicklungen im Abfallrecht. Sie werden in die Lage versetzt, ihre abfallrechtlichen Aufgaben gesetzeskonform wahrzunehmen und Neuerungen in der betrieblichen Praxis zu berücksichtigen. Mit der Teilnahme erfüllen sie ihre nach § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV bestehende Fortbildungspflicht.
Themen
1. Tag, RA Dr. Henning Blatt
- Aktuelle Entwicklungen bzgl. Gesetzgebung und Rechtsprechung im deutschen und europäischen Abfallrecht und in den angrenzenden Rechtsgebieten (Überblick)
- Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten, Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten
- Aktuelles zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und den hierauf basierenden Verordnungen,
- insbesondere Abfallbeauftragtenverordnung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Bioabfallverordnung, Deponieverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Klärschlammverordnung, Verpackungsverordnung / Verpackungsgesetz, POP-Abfallüberwachungsverordnung
- Spezielle Fragen des Abfallrechts, insbes. Abgrenzung Produkt / Abfall
- Abfall / Nebenprodukt, Ende der Abfalleigenschaft, Erweiterte abfallrechtliche Herstellerverantwortung
2. Tag, Dr. Olaf Kropp
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Einstufung von Abfällen, Schnittstellen Abfallrecht / Chemikalienrecht, Aktuelle Entwicklungen
- Nachweisrecht, Ablauf des Nachweisverfahrens, Registerführung, Behördliche Registeranforderung
- Abfallverbringungsrecht, Notifizierungsverfahren, Abfälle der Grünen Liste, Transportkontrollen
- Weitere Überwachungsvorschriften, Anzeige- und Erlaubnisverfahren, A-Schild, Entsorgungsfachbetriebe
Zielgruppe
Abfallbeauftragte, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen wollen und bereits einen Grundkurs besucht haben
ReferentenDr. jur. Olaf Kropp
Geschäftsführer SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz
Dr. Henning Blatt
Rechtsanwalt,
Experte für Abfallwirtschaftsrecht,
Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB