Recht

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Der neue Schutz hinweisgebender Personen

  • Termin19.01.2023
  • Uhrzeit09:00 - 12:00
  • VeranstalteragvChemie BW
    • keineKosten für Mitgliedsunternehmen des agvChemie
    • Teilnahme nicht möglichNormalpreis
    • Zusätzliche Kosten für Unterkunft / sonstiges

      Es können nur Mitarbeiter aus Mitgliedsunternehmen des agvChemie teilnehmen.

Beschreibung

Das neue Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen wird Anfang 2023 in Kraft treten: Erstmals werden nun (fast) alle Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Gesetzesvorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen und anderen Sanktionen führen.

Das Seminar widmet sich ausführlich und praxisnah den neuen Anforderungen des Gesetzes. Es geht Schritt für Schritt auf die neuen Vorgaben und deren mögliche Ausgestaltung ein. In zahlreichen Praxisbeispielen werden konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dargestellt und diskutiert. Nicht zuletzt zeigt die Veranstaltung die systematisch notwendigen Bezüge zu einem Compliance-Managementsystem auf.

Themen

  • Allgemeines zum Hinweisgeberschutz, unionsrechtliche Vorgaben
  • Das neue Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
    • Persönlicher Anwendungsbereich - wer unterfällt dem Schutzbereich?
    • Sachlicher Anwendungsbereich - welche Verstöße sind melderelevant?
    • Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?
    • Welche Meldemöglichkeiten bestehen? Wie ist das Verhältnis zwischen interner und externer Meldung sowie Offenlegung? Kann die hinweisgebende Person wählen? Wann darf sich die hinweisgebende Person an die Öffentlichkeit wenden?
    • Wie ist eine interne Meldestelle zu gestalten? Welche techn. und personellen Voraussetzungen sind hierbei zu beachten? Wie ist das Verfahren bei eingehenden Meldungen?
    • Dokumentations- und Unterrichtungspflichten
    • Sicherung der Vertraulichkeit im Rahmen eingehender Hinweise, mögliche Ausnahmen
  • Schutz der hinweisgebenden Person:
    • Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen und Schadensersatzpflichten
    • Verhältnis zu anderen melderelevanten Bestimmungen.
  • Rechtsprechung zum Hinweisgeberschutz
  • Hinweisgebersystem als Baustein eines wirksamen Compliance-Management-Systems

Zielgruppe

Unternehmer, Compliance-Verantwortliche; Personalleiter, Betriebsleiter, Führungskräfte, Geschäftsführer

Referent
Prof. Dr. Eva Kohler

Prof. Dr. Eva Kohler

Straf- und Steuerrecht, Compliance-Beratung, in Kooperation mit SCHLÜTER GRAF Rechtsanwälte mbH, Dortmund