Hinweise zur Anerkennung als Fortbildung

Die Veranstaltungen des ArbeitskreisesSchuleWirtschaft sind Fortbildungsveranstaltungenentsprechend der VV vom 20.06.95 KuU 12/95.

Die Anerkennung der dienstlichen Interessen undder Freistellung vom Unterricht erfolgt durch denSchulleiter.

Bei Teilnahme an einer durch den Schulleiteranerkannten Fortbildungsveranstaltungfinden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis dieUnfallfürsorgebestimmungen der § 30 ff. Beamt. VGAnwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnisdie §§ 539 ff. RVO.

Die Entscheidung des Schulleiters über dieAnerkennung des dienstlichen Interessesund über die Genehmigung der Teilnahme ist in derPersonalakte der Schule zu vermerken.

Die Teilnehmer an Veranstaltungen desArbeitskreises SchuleWirtschaft erhalten eineTeilnahmebestätigung für die Personalakten.


Ansprechpartner und Kontaktadresse

Geschäftsstelle 
Arbeitskreis SchuleWirtschaft
Markgrafenstraße 9
76530 Baden-Baden
Telefon 07221 2113-44 / -49
Fax 07221 26675

Das Leitungsteam

Informationen zur Landesarbeits-
gemeinschaft SchuleWirtschaft Baden-Württemberg
erhalten Sie direkt unter www.schulewirtschaft-bw.de.

Dr. Tobias Pacher, Chemie-Verbände Baden-Württemberg
Franz Veith, Staatliches Schulamt Rastatt
Ralf Müller, Chemie-Verbände Baden-Württemberg
Gerold Wendelgaß, Josef-Durler-Schule, Rastatt