Hinweise zur Anerkennung als Fortbildung
Die Veranstaltungen des Arbeitskreises
SchuleWirtschaft sind Fortbildungsveranstaltungen
entsprechend der VV vom 20.06.95 KuU 12/95.
Die Anerkennung der dienstlichen Interessen und
der Freistellung vom Unterricht erfolgt durch den
Schulleiter.
Bei Teilnahme an einer durch den Schulleiter
anerkannten Fortbildungsveranstaltung
finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die
Unfallfürsorgebestimmungen der § 30 ff. Beamt. VG
Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis
die §§ 539 ff. RVO.
Die Entscheidung des Schulleiters über die
Anerkennung des dienstlichen Interesses
und über die Genehmigung der Teilnahme ist in der
Personalakte der Schule zu vermerken.
Die Teilnehmer an Veranstaltungen des
Arbeitskreises SchuleWirtschaft erhalten eine
Teilnahmebestätigung für die Personalakten.

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